Die Anmeldung und die Abmeldung kann im Bürgerbüro des Rathauses während den Öffnungszeiten vorgenommen werden.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne an: 07123 9383-12
Was bei Wegzug / Abreise aus Bempflingen zu beachten ist:
Sie planen, Bempflingen wieder zu verlassen und ganz in Ihr Heimatland zurückzukehren? Wir haben Informationen zusammengestellt, an was Sie vor Ihrer Abreise denken sollten.
Ziehen Sie aus einer Wohnung aus und beziehen eine neue Wohnung, müssen Sie sich binnen 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde der neuen Wohnung anmelden. Eine Abmeldung der alten Wohnung ist nicht erforderlich.
Ziehen Sie von Deutschland in ein anderes Land oder kehren Sie in die Ukraine zurück, ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde erforderlich. Hierzu gehen Sie bitte frühestens eine Woche vor und spätestens 2 Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erneut zur Meldebehörde und melden sich ab.
Abmeldung bei:
- Einwohnermeldeamt / Ausländerbehörde
- Sozialleistungsträger (Jobcenter oder Landratsamt)
- Schule und Rückgabe der Leihgegenstände an die Schule (Bücher, Tablets, Taschenrechner, usw.)
- Kinderbetreuung/Kindergarten
Sonstiges:
- gemeindliche Wohnung / Unterbringung: Info an das Rathaus
- private Wohnung: Mietvertrag beim Vermieter kündigen
- Arbeitgeber informieren / Arbeitsvertrag kündigen
- Krankenkasse: Versicherung kündigen, ggf. Krankenakte mitnehmen
- Bankkonto auflösen
- bei Teilnahme an einem Sprachkurs: Sprachkursträger informieren
- Aus-/Einreisebedingungen bzgl. Corona-Regeln prüfen