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Altpapiercontainer beim Dorfgemeinschaftshaus
Auf dem oberen Parkplatz beim Dorfgemeinschaftshaus kann in der Regel an jedem Samstag von 10 - 13 Uhr Altpapier abgegeben werden.
Bachufer kein Kompostplatz
„Jedes Jahr, insbesondere im Herbst, müssen wir leider immer wieder feststellen, dass Gras- und Grünschnitt an der Bachböschung abgelagert wird“, erklärte Barbara Griebel vom Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz beim Esslinger Landratsamt. Manche Bachanlieger tun dies in dem gut gemeinten Glauben, die Böschung mittelfristig mit wertvollem Humus zu versorgen oder um dem Bach Land abzutrotzen und auf diese Weise ihr Grundstück zu vergrößern. Andere wollen das ungeliebte Schnittgut möglichst einfach aus ihrem Blickfeld entschwinden lassen.
Zwar verrottet das Material früher oder später. Dadurch wird das Bachufer aber steiler und - was viele nicht wissen - zunehmend instabil. Je steiler die Böschung wird, umso stärker wird ansteigendes Hochwasser an der Böschung nagen. Die Folge sind Uferabbrüche, die wiederum zu fortschreitendem Geländeabtrag führen. Spätestens wenn das nagende Wasser die Böschungsoberkante landeinwärts verschiebt, ärgern sich erfahrungsgemäß die Anlieger. Katastrophale Folgen können diese Ablagerungsgewohnheiten dann haben, wenn das Grüngut von Starkregen oder Hochwasser abgeschwemmt wird und Engstellen im Bach wie z. B. Verrohrungen unter Brücken oder Einlaufstellen in verdolte Bachabschnitte verstopft und das Gewässer über die Ufer tritt.
Lagerplätze für Kompost, Gras oder Grünschnitt müssen deshalb in ausreichender Entfernung von Gewässern errichtet werden, auf keinen Fall aber innerhalb von überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Ansonsten sind außerorts 10 m Abstand zur Böschungsoberkante einzuhalten, innerorts 5 m.
Weitere Auskünfte oder Informationen gibt es beim Amt für Wasserwirtschaft und Bodeschutz im Landratsamt Esslingen unter 0711 3902-2081. Nähere Auskunft zu den öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten der Grünabfälle gibt es bei der Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes, 0711 9312526, im Müll-Kalender und im Internet unter www.awb-es.de.
Bioabfälle gehören nicht in den Wald
Immer wieder ist zu beobachten, dass einige Mitmenschen bedenkenlos ihre Kompostabfälle im Wald entsorgen. Meist handelt es sich um angefaulte Äpfel oder die Reste von Balkon- und Gartenpflanzen, die ihre Schuldigkeit getan haben. Dies ist natürlich verboten.
Obwohl das Material irgendwann verrottet, ist es kein schöner Anblick, wenn das Zeug über Monate oder gar Jahre im Wald herumliegt. Speziell für diese Fälle gibt es nämlich die Biotonne. Selbst wenn diese zu klein ist, gibt es durchaus zulässige Möglichkeiten, seinen Biomüll loszuwerden (z. B. beim Kompostwerk in Kirchheim). Eine gute Alternative ist auch ein eigener Komposthaufen im Garten, denn irgendwo müssen die zu entsorgenden Pflanzen bzw. Früchte ja gewachsen sein. Nähere Auskünfte erteilt die Abfallberatung des Landkreises, 01801 9312526.
Zusätzliche Säcke für Herbstlaub
Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet jedes Jahr im Herbst (bis Ende Dezember) Laubsäcke an. Zu haben sind sie bei den Grünschnitt-Sammelplätzen und Kompostierungsanlagen, dem Kompostwerk in Kirchheim unter Teck und dem Abfallwirtschaftsbetrieb in Esslingen. Auch bei der Gemeinde Bempflingen (Servicebüro Zimmer 12 und 13) sind die Laubsäcke erhältlich. Sie können dort während der üblichen Öffnungszeiten zum Preis von 3,00 Euro käuflich erworben werden.
Die Säcke fassen ca. 80 Liter und werden bei der 14-tägigen Biotonnenleerung mit abgefahren. Die Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebs empfiehlt, wo immer möglich, das Laub im eigenen Garten zu kompostieren. Ob unter dem Baum oder an einer Hecke, fast in jedem Garten lässt sich ein geeigneter Platz für das fallende Laub finden. Zu einem Haufen aufgetürmt wird es schnell zum Lebensraum vieler Lebewesen. Bei der Eigenkompostierung kann das Laub gute Dienste tun und die organischen Abfälle aus der Küche abdecken.
Bei Fragen zur Kompostierung hilft die Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes gerne weiter 0180 19312526 (Citytarif), www.awb-es.de - Dort ist auch das Faltblatt "Kompostieren leicht gemacht" erhältlich.
Das WC ist kein Müllschlucker
Immer wieder kommt es im Klärwerk zu Erschwernissen und Betriebsstörungen, weil mit dem Abwasser Feststoffe mitkommen, die dort eigentlich nichts zu suchen haben. Hierzu gehören zum Beispiel Zigarettenfilter, Damenbinden, Slipeinlagen, Nylonstrümpfe, Wattestäbchen usw. Diese Dinge, aber auch Speisereste, Öle und Fette gehören in den Mülleimer und dürfen nicht im WC beseitigt werden. Geschieht dies trotzdem, besteht außerdem die Gefahr, dass auch die Hauskanalisation verstopft oder sich langsam zusetzt. Eine Rohrreinigung verursacht erfahrungsgemäß hohe Kosten.
Im eigenen Interesse wird deshalb gebeten, das WC nicht als Müllschlucker zu verwenden.
Blaue Papiertonne
Im Jahr 2003 wurden in Bempflingen und Kleinbettlingen an die Privathaushalte die Blauen Tonnen zur Sammlung von Altpapier ausgeliefert. Hier die wichtigsten Informationen:
Die Benutzung der Blauen Tonne ist freiwillig. Sie können Ihr Altpapier auch weiterhin den Vereinssammlungen zur Verfügung stellen. Diese finden an jedem ersten Samstag im Monat auf dem Festplatz Wasen statt. Darüber hinaus werden pro Jahr noch 3 Holsammlungen durchgeführt. Die Termine stehen im Müllkalender des Abfallwirtschaftsbetriebs und werden auch im Amtsblatt bekannt gegeben. Auch bei der Wertstoffsammelstelle beim Dorfgemeinschaftshaus kann jeden Samstag Altpapier abgegeben werden.
Bitte beachten Sie: die Papiertonne ist ausschließlich für Papier, Pappe und Kartonagen gedacht. Zu Papier zählen alle Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Kataloge, Büropapiere und Papiertüten. Nicht in die Papiertonnen dürfen beschichtete Papiere, wie Wachspapier, Getränkekartons und Stanniolpapier. Verpackungen, die Kunststoffanteile enthalten sowie Mischverpackungen, entsorgen Sie am besten komplett über die Gelben Säcke oder die Gelben Tonnen.
Wenn Sie eine andere als die ausgelieferte Papiertonne wünschen, melden Sie dies bitte bei der Gebühren-Sachbearbeitung des Abfallwirtschaftsbetriebs unter 0711 3902-41245.
Müllentsorgung über öffentliche Gewässer
Die Erms und auch der Triebwerkskanal werden offenbar oftmals auch zum Zwecke der Müllentsorgung missbraucht. Dass dies verboten ist, sollte eigentlich jedem einleuchten. Werden solche Verstöße festgestellt, wird selbstverständlich dagegen vorgegangen.
Deshalb wird in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen in einem Streifen von 10 Metern am Rand eines Bachs bauliche Anlagen und Ablagerungen nicht zulässig sind. Im Falle eines Hochwassers werden eventuell im Uferbereich abgelegte Gegenstände mitgerissen. An der nächsten Engstelle ist dann der Schaden vorprogrammiert. Das gleiche gilt für nicht sachgerechte Uferbefestigungen aus Brettern, Blech oder anderem unzulässigen Material, welches weggespült werden könnte.
Die Anlieger von öffentlichen Gewässern werden daher gebeten, in ihrem eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass der Schutzstreifen entlang des Bachs oder des Kanals komplett frei gehalten wird.
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich von Städten und Gemeinden ist unzulässig. Im Außenbereich, außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, dürfen pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden, wenn folgende Bestimmungen und Verhaltensregeln eingehalten werden:
Bestimmungen und Verhaltensregeln
- Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden, es darf nicht unbeaufsichtigt brennen. Für andere Bürger muss erkenntlich sein, dass die Verbrennung beaufsichtigt wird.
- Die Gartenabfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst wenig Rauchentwicklung verbrennen.
- Durch die Rauchentwicklung dürfen keine Verkehrsbehinderung, keine erhebliche Belästigung und keine Gefahr bringenden Funken entstehen.
- Folgende Mindestabstände dürfen nicht unterschritten werden: 100m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie 50 m von Gebäuden und Baumbeständen
- Bei starkem Wind und in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang darf nicht verbrannt werden.
- Beim Verlassen der Brandstelle müssen Feuer und Glut erloschen sein.
Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde rechtzeitig vorher anzumelden. Die Anmeldung muss innerhalb der Dienstzeiten bei der Gemeinde Bempflingen 07123 9383-0 bis spätestens Freitag, 12.00 Uhr erfolgen.