Ausweise & Pässe: Gemeinde Bempflingen

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Ausweise & Pässe

Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Alles Wissenswerte zur Beantragung von Personaldokumenten - wie Kinderreisepass, Personalausweis und Reisepass finden Sie nachstehend.

 

Kinderreisepass

Die Gültigkeit wird bei Kinderreisepässen auf max. 1 Jahr festgelegt, sie kann auf Antrag bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden, wobei die Gültigkeitsdauer das 12. Lebensjahr insgesamt nicht übersteigen darf. (früher 16 Lebensjahr). Dafür kann dann mit schriftlicher Zustimmung der Eltern ein Personalausweis oder ein ePass beantragt werden. Bei der Verlängerung eines Kinderreisepasses ist darauf zu achten, dass die Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, ansonsten ist nur eine Neuausstellung möglich.

Reisepass

Ein Reisepass wird auf jeweils 6 Jahre Gültigkeit begrenzt, wenn die antragstellende Person noch keine 24 Jahre alt ist (früher: 26 Jahre und 5 Jahre). Ab dem 24. Lebensjahr ist der ePass auch jeweils 10 Jahre gültig. Fingerabdrücke sind beim Reisepass generell zu erfassen. Vorläufige Reisepässe sind nach wie vor ein Jahr gültig. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass nicht mehr gültig. Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument.

Personalausweis

Der neue Personalausweis ist ebenfalls bis zum 24. Lebensjahr jeweils für 6 Jahre gültig und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Bei diesem Dokument werden Fingerabdrücke erfasst.

Vorläufige Personalausweise sind 3 Monate gültig.

Gebühren

Kinderreisepass

  • Neuausstellung: 13,00 €
  • Verlängerung: 6,00 €

Reisepass 32 Seiten

  • bis 24 Jahre: 37,50 €
  • ab 24 Jahre: 60,00 €

Express-Reisepass 32 Seiten

  • bis 24 Jahre: 69,50 €
  • ab 24 Jahre: 92,00 €

Reisepass 48 Seiten

  • bis 24 Jahre: 59,50 €
  • ab 24 Jahre: 82,00 €

Express-Reisepass 48 Seiten

  • bis 24 Jahre: 91,50 €
  • ab 24 Jahre: 114,00 €

Vorläufiger Reisepass

  • 26,00 €

Personalausweis

  • bis 24 Jahre: 22,80 €
  • ab 24 Jahre: 37,00 €

Vorläufiger Personalausweis

  • 10,00 €

Zur Beantragung benötigen Personen über 16 Jahre immer

  • ein biometrisches Lichtbild
  • eine Urkunde, aus der der aktuelle Nachname ersichtlich ist (Geburts- oder Heiratsurkunde)
  • das abgelaufene oder abzulaufende Dokument
  • außerdem wird die Gebühr bei Beantragung fällig

Zur Antragstellung für Kinder benötigen Sie:

Kinderreisepass:

  • Bisheriger Kinderreisepass und Geburtsurkunde
  • Ein biometrietaugliches Lichtbild
  • Ab dem vollendetem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Gebühr: 13,00 Euro

Verlängerung/Änderung Kinderreisepass:

  • Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer möglich
  • Ein biometrietaugliches Lichtbild
  • Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Gebühr: 6,00 Euro

Personalausweis vor dem 16. Lebensjahr:

  • Kinderreisepass und Geburtsurkunde
  • Ein biometrietaugliches Lichtbild
  • Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdruck freiwillig möglich
  • Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Gebühr: 22,80 Euro

Reisepass für Minderjährige:

  • Kinderreisepass und Geburtsurkunde
  • Ein biometrietaugliches Lichtbild
  • Ab dem vollendetem 6. Lebensjahr Fingerabdruck
  • Ab dem vollendetem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Gebühr: 37,50 Euro

Außerdem:

  • Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
  • Ist die Ehe der Eltern geschieden: Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder Sorgerechtsbeschluss
  • Nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge: Sorgeerklärung
  • Aussiedler: Registrierschein/Namenserklärung (§ 94 BfVG) (bei erstmaliger Ausstellung)

Hinweis:

Das persönliche Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen ist PFLICHT um die Identität zu prüfen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.

 

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