Kinderreisepass:
- Bisheriger Kinderreisepass und Geburtsurkunde
- Ein biometrietaugliches Lichtbild
- Ab dem vollendetem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
- Gebühr: 13,00 Euro
Verlängerung/Änderung Kinderreisepass:
- Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer möglich
- Ein biometrietaugliches Lichtbild
- Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
- Gebühr: 6,00 Euro
Personalausweis vor dem 16. Lebensjahr:
- Kinderreisepass und Geburtsurkunde
- Ein biometrietaugliches Lichtbild
- Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdruck freiwillig möglich
- Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
- Gebühr: 22,80 Euro
Reisepass für Minderjährige:
- Kinderreisepass und Geburtsurkunde
- Ein biometrietaugliches Lichtbild
- Ab dem vollendetem 6. Lebensjahr Fingerabdruck
- Ab dem vollendetem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
- Gebühr: 37,50 Euro
Außerdem:
- Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
- Ist die Ehe der Eltern geschieden: Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder Sorgerechtsbeschluss
- Nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge: Sorgeerklärung
- Aussiedler: Registrierschein/Namenserklärung (§ 94 BfVG) (bei erstmaliger Ausstellung)
Hinweis:
Das persönliche Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen ist PFLICHT um die Identität zu prüfen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.