Ausweise & Pässe: Gemeinde Bempflingen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bempflingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Kleinbettlingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen

Hauptbereich

Ausweise & Pässe

Personalausweis und Reisepass

Alles Wissenswerte zur Beantragung von Personaldokumenten - wie Kinderreisepass, Personalausweis und Reisepass finden Sie nachstehend.

 

Wichtige Empfehlung des Bundesministeriums

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.

Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden.

Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

  

Kinderreisepass

Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Auch eine Verlängerung oder Aktualisierung ist nicht mehr möglich.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

 

Reisepass

Ein Reisepass wird auf jeweils 6 Jahre Gültigkeit begrenzt, wenn die antragstellende Person noch keine 24 Jahre alt ist. Ab dem 24. Lebensjahr ist der ePass auch jeweils 10 Jahre gültig. Fingerabdrücke sind beim Reisepass generell zu erfassen. Vorläufige Reisepässe sind nach wie vor ein Jahr gültig. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass nicht mehr gültig. Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument.

Personalausweis

Der neue Personalausweis ist ebenfalls bis zum 24. Lebensjahr jeweils für 6 Jahre gültig und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Bei diesem Dokument werden Fingerabdrücke erfasst.

Vorläufige Personalausweise sind 3 Monate gültig.

Gebühren

Reisepass 32 Seiten

  • bis 24 Jahre: 37,50 €
  • ab 24 Jahre: 70,00 €

Express-Reisepass 32 Seiten

  • bis 24 Jahre:   69,50 €
  • ab 24 Jahre: 102,00 €

Reisepass 48 Seiten

  • bis 24 Jahre: 59,50 €
  • ab 24 Jahre: 92,00 €

Express-Reisepass 48 Seiten

  • bis 24 Jahre: 91,50 €
  • ab 24 Jahre: 124,00 €

Vorläufiger Reisepass

  • 26,00 €

Personalausweis

  • bis 24 Jahre: 22,80 €
  • ab 24 Jahre: 37,00 €

Vorläufiger Personalausweis

  • 10,00 €

Zur Beantragung benötigen Personen über 16 Jahre immer

  • ein neues biometrisches Lichtbild
  • eine Urkunde, aus der der aktuelle Nachname ersichtlich ist (Geburts- oder Heiratsurkunde)
  • das abgelaufene oder abzulaufende Dokument
  • außerdem wird die Gebühr bei Beantragung fällig

Zur Antragstellung für Kinder benötigen Sie:

Personalausweis vor dem 16. Lebensjahr:

  • bisheriges Ausweisdokument und Geburtsurkunde
  • ein neues biometrietaugliches Lichtbild
  • ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Fingerabdruck
  • ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Gebühr: 22,80 Euro

Reisepass für Minderjährige:

  • bisheriges Ausweisdokument und Geburtsurkunde
  • ein neues biometrietaugliches Lichtbild
  • ab dem vollendetem 6. Lebensjahr Fingerabdruck
  • ab dem vollendetem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes
  • Gebühr: 37,50 Euro

Außerdem:

  • Zustimmungserklärung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
  • Ist die Ehe der Eltern geschieden: Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder Sorgerechtsbeschluss
  • Nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge: Sorgeerklärung
  • Aussiedler: Registrierschein/Namenserklärung (§ 94 BfVG) (bei erstmaliger Ausstellung)

Hinweis:

Das persönliche Erscheinen des Kindes bzw. des/der Minderjährigen ist PFLICHT um die Identität zu prüfen und ggfs. die Unterschrift zu leisten.

 

Infobereich