Hauptbereich
In Bempflingen und Kleinbettlingen
Der Friedhof Bempflingen befindet sich in der Gerokstraße, der Friedhof von Kleinbettlingen in der Bergstraße.
Bestattungen an Samstagen
Seit 01.01.2017 sind Bestattungen an einem Samstag nur in Ausnahmefällen (feiertagsbedingt) möglich. Es wird ein Zuschlag von 50% für die Grabherstellung sowie Bestattungsaufsicht erhoben.
Verhalten auf dem Friedhof
Die kürzeste Verbindung für Fußgänger vom Unterdorf ins Oberdorf führt vermutlich durch den Friedhof. Wenn diese Abkürzung genommen wird ist hiergegen grundsätzlich nichts einzuwenden.
Der Friedhof ist jedoch ein Ort der Trauer und Besinnung. Deshalb sollte sich jeder der Würde des Ortes entsprechend verhalten. Nach der Friedhofsordnung ist es insbesondere nicht gestattet, die Wege z. B. mit Fahrrädern und Inline-Skatern zu befahren, da dies doch als sehr störend empfunden wird. Auch lautes Gelächter ist auf dem Friedhof nicht angebracht.
Es wird appelliert, dass jeder der durch den Friedhof geht sich an diese Regeln hält. Insbesondere werden die Eltern gebeten, auch auf ihre Kinder entsprechend einzuwirken.
Auszug aus der der Friedhofssatzung der Gemeinde Bempflingen
§ 3 Verhalten auf den Friedhöfen
- Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.
- Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet,
a) die Wege zu befahren, ausgenommen mit Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,
b) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen,
c) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,
d) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
e) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
f) Waren und gewerbliche Dienste anzubieten,
g) Druckschriften zu verteilen
Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit der Würde des Friedhofs zu vereinbaren sind.
Vorstehende Ausführungen sind Bestandteil der Friedhofssatzung der Gemeinde Bempflingen. Aus gegebenem Anlass wird an die Bevölkerung appelliert, sich an diese Bestimmungen zu halten.
Vorgehensweise bei einem Todesfall
Zuständig im Rathaus:
- Standesamtsverband Neckartenzlingen 07127 180160
- Frau Galesky (Friedhof) 07123 938323
- Frau Scharpf (Friedhofsamt) 07123 938321
Friedhöfe
Bempflingen, Gerokstraße
Kleinbettlingen, Bergstraße
Von einem Todesfall wird man in der Regel überrascht. In der Aufregung weiß man oft nicht, was zu tun ist. Diese Information soll Ihnen in der Situation ein wenig helfen.
Arzt benachrichtigen
Wenn der Sterbefall in einer Privatwohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt (Hausarzt, ärztlicher Sonntagsdienst) benachrichtigt werden zur Leichenschau und zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Ein Notarzt des Rettungsdienstes ist zur Ausstellung einer Todesbescheinigung nicht berechtigt.
- Telefon
07123 9625330 Mark Flad Internist
07022 19292 Ärztlicher Notfalldienst Nürtingen (Wochenende und Feiertage)
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder einem Senioren- oder Pflegeheim ein, so kümmert sich die jeweilige Einrichtung um die Meldung des Sterbefalls.
Wahl eines Bestattungsunternehmens
Die Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle übernimmt ein Bestattungsinstitut. Die Gemeinde Bempflingen hat mit dem Bestattungsunternehmen Götz einen Vertrag über die Durchführung der Bestattungsaufsicht auf dem Friedhof in Bempflingen und Kleinbettlingen geschlossen. Danach kann das Ausheben und die Wiedereindeckung des Grabes sowie die Bestattungsaufsicht während der Beisetzung nur durch die Fa. Götz erfolgen. 07127 56571 Bestattungsinstitut Götz, Neckarstr. 1, 72666 Neckartailfingen.
Für alle anderen Leistungen zur Leichenbesorgung können die Angehörigen auch ein anderes Bestattungsunternehmen beauftragen. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie im Anzeigenblatt des Amtsblatts oder im Branchenverzeichnis.
Die Bestattungsunternehmen übernehmen auf Wunsch alle weiteren Aufgaben, die mit dem Sterbefall zusammenhängen wie z.B. Anzeige beim Standesamt, Benachrichtigung von Krankenkasse, Rentenstelle usw.
Anzeige beim Standesamt
Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt des Sterbeortesanzuzeigen. Sofern der Todesfall auf Gemarkung Bempflingen eingetreten ist, wenden Sie sich bitte an den Standesamtsverband Neckartenzlingen, Nürtinger Str. 2, 72666 Neckartailfingen, 07127 180160. Die Anzeige beim Standesamt kann auch durch den von Ihnen beauftragten Bestattungsdienst erfolgen.
Zur persönlichen Anzeige des Sterbefalls sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Todesbescheinigung
- Ausweis des Anzeigenden und des Verstorbenen
- Urkunden des Verstorbenen (z.B. Heirats- Geburtsurkunde)
- Wenn ein handschriftliches, privates Testament vorhanden ist, muss dies dem Standesamt mitgeteilt werden.
Die Vorlage der Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher in Bempflingen geführt werden.
Beim Standesamt wird der Todesfall beurkundet und die erforderlichen Sterbeurkunden ausgestellt. Für amtliche Zwecke (z.B. Rente, Krankenkasse, Pfarramt, Versorgungsamt) werden die Urkunden gebührenfrei ausgestellt. Weitere Urkunden, z.B. für Ihr Familienstammbuch, erhalten Sie gegen eine Gebühr von derzeit 12,00 €.
Festlegung des Bestattungstermins
Der Bestattungstermin und die Ausrichtung der Trauerfeier muss mit dem zuständigen Gemeindepfarrer und dem Bestattungsunternehmen vereinbart werden.
- 07123 31654 Evang. Kirchengemeinde, Pfarrer Hartmut Bosch
- 07127 92314-14 Kath. Kirchengemeinde, Pfarrer Volker Weber
Wahl des Grabes
Auf dem Friedhof in Bempflingen und Kleinbettlingen sind Felder für Urnen- Reihen- und Wahlgräber vorhanden. Die Bestattung der Urne kann auch in Stelen oder Rasengrabfeldern erfolgen. Außerdem gibt es ein anonymes Grabfeld. Die Ruhezeiten und die Kosten der verschiedenen Grabstätten erfragen Sie bitte beim Friedhofsamt der Gemeinde Bempflingen Frau Scharpf 07123 9383-21.
Todesanzeige/Trauerkarten
Sie können eine Todesanzeige in der Tageszeitung und/oder im Amtsblatt der Gemeinde veröffentlichen. Text und Größe der Anzeige festlegen. Beide genannten Verlage drucken auch Trauerkarten.
- 07022 9464-0 Nürtinger Zeitung, Carl-Benz-Straße 1, 72622 Nürtingen
- 07123 9437-0 Amtsblatt: NAK-Verlag, Beim Rathaus 6, 72555 Metzingen
Gestaltung der Bestattung
Je nach Wunsch der Angehörigen wäre noch zu denken an:
- Benachrichtigung von Verwandten und Freunden
- Sargschmuck, Kränze, Handsträuße
- Sargträger
- Musikalische Umrahmung
- Trauerkaffee nach der Beisetzung
- Danksagungen (persönlich/Zeitung/Karten)
Benachrichtigungen
Folgende Stellen sollten vom Tod eines Angehörigen informiert werden:
Rentenanstalt
Wenn der Verstorbene Rentenbezieher war, muss der Tod dem Postrentendienstzentrum mitgeteilt werden. Formulare hierfür halten die Bestattungsunternehmen, die Poststellen und die Gemeindeverwaltung bereit. Die für diesen Zweck ausgestellte kostenlose Sterbeurkunde ist der Mitteilung beizufügen. Die Witwe/der Witwer kann gleichzeitig mit dieser Mitteilung eine Vorschusszahlung auf die Witwenrente beantragen. Diese beträgt ca. das Dreifache der für den Sterbemonat an den Verstorbenen gezahlten Rente und wird ohne Anrechnung von Einkommen ausbezahlt. Wegen der Beantragung der Witwen/Witwerrente wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, 07123 93830
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist zu informieren, wenn der Verstorbene noch im Berufleben stand oder eine Betriebsrente erhielt. Aus der Betriebsrente wird meist auch eine Witwen/Witwerrente bezahlt. Diese muss beim früheren Arbeitgeber beantragt werden.
Krankenkasse
Der Krankenkasse des Verstorbenen muss die hierfür ausgestellte, kostenlose Sterbeurkunde abgegeben bzw. übersandt werden.
Privatversicherungen
(z.B. Lebens- Unfall- Sterbefallversicherungen)
Sachversicherungen
(z.B. Hausrat, Haftpflicht, Kfz.versicherungen)
Leistungsbehörden
(z.B. Arbeitsamt, Versorgungsamt, Sozialamt)
Nachlassgericht (falls ein handschriftliches Testament vorhanden ist)
07022 92250 Nürtingen, Neuffener Str. 28
Vermieter
Bank
Sollten Sie weitere Fragen haben, so bietet auch die Gemeindeverwaltung den Hinterbliebenen ihre Hilfe an.
Läuten in Kleinbettlingen
Auch in Kleinbettlingen ist es üblich, dass bei einem Sterbefall die Glocke auf dem ehemaligen Rathausturm geläutet wird. Herr Fritz Veit hat das Läuten der Totenglocke übernommen. Herr Veit wohnt in der Hegesstraße 2 und ist unter 07123 32108 zu erreichen.
Üblicherweise wird das Läuten über das Bürgermeisteramt veranlasst. Geläutet wird an dem Tag, an dem das Standesamt von dem Sterbefall erfährt und zwar um 17.00 Uhr. Außerdem wird am Tag der Beerdigung eine halbe Stunde vor der Beerdigung sowie zum Beginn der Trauerfeier geläutet.