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Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Was ist das?
Der Berg der ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte wächst. Weil die Hersteller laufend Innovationen anbieten, gelten viele Geräte schon nach kurzer Zeit als veraltet und werden ausgewechselt. Als Folge wächst der Berg der ausrangierten Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Allein in Deutschland steigt die Menge um jährlich vier Prozent.
Mit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind die Hersteller in der Verpflichtung, für die Entsorgung der Geräte Verantwortung zu übernehmen. Ziel ist eine umweltverträgliche Wiederverwendung und Entsorgung der Elektrogeräte. Für die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten ist weiterhin der Landkreis zuständig. Neu ist, dass die Besitzer von Altgeräten nunmehr verpflichtet sind, die Altgeräte einer getrennten Erfassung zuzuführen. Insgesamt werden die Altgeräte nach verschiedenen Gerätegruppen sortiert.
Im Landkreis Esslingen gibt es insgesamt 8 solche Sammelstellen; die nächstgelegene ist bei der Kläranlage in Großbettlingen (siehe Abfallkalender).
Wie funktioniert's? Was muss beachtet werden?
Elektrogeräte und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten können ganzjährig kostenlos bei den Wertstoffhöfen des Landkreises abgegeben werden. Bitte entfernen Sie den in Elektrogeräten befindlichen Restmüll, wie z.B Staubsaugerbeutel oder Frittierfett von der Friteuse, bevor Sie die Altgeräte abgeben.
Was ist Elektroschrott?
Elektronische Geräte und Elektrokleingeräte aus dem Haushalt enthalten nicht nur zahlreiche wiederverwertbare Rohstoffe, sondern auch umweltgefährdende und giftige Bestandteile, die fachgerecht ausgebaut und verwertet bzw. entsorgt werden müssen. Elektroschrott und Leuchtstofflampen gehören nicht mehr in den Restmüll
Hier einige Beispiele, welche Geräte aus privaten Haushalten kostenlos an den Wertstoffhöfen angenommen werden:
- Haushaltsgroßgeräte
z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Herde und Backöfen, Wäschetrockner, Mikrowellengeräte, elektrische Kochplatten - IT-und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
z. B. PC, Laptops, Monitore, Drucker, Scanner, Faxgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Mobiltelefone, Kopiergeräte, elektr. Notizbücher, Radio- und Fernsehgeräte, Sat-Receiver, Videorekorder, Audio-Verstärker, Hi-Fi-Anlagen, Musikinstrumente, DVD-Player und Rekorder, CD-Player - Haushaltskleingeräte
z. B. Staubsauger, Toaster, Waffeleisen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Friteusen, elektr. Messer, elektr. Zahnbürsten - elektr(on)ische Werkzeuge
z. B. Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher - Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
z. B. Videospielkonsolen, Playstation, elektr. Eisen- und Autorennbahnen, Fahrrad-, Tauch-, Lauf- und Rudercomputer - Beleuchtungskörper
z. B. Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, (keine Glühbirnen bzw. Glühlampen) - Medizingeräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Kühl- und Gefriergeräte
können entweder (neuerdings kostenlos) in den Sammelstellen angeliefert werden oder werden gegen eine Gebühr von 20 € abgeholt (siehe Abfallkalender).