Europa- und Kommunalwahlen 09.06.2024: Gemeinde Bempflingen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bempflingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Kleinbettlingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen

Hauptbereich

Europa- und Kommunalwahlen 09.06.2024

Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Am 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. An diesem Tag werden folgende Wahlen durchgeführt: Europawahl, Regionalwahl Region Stuttgart, Kreistagswahl Landkreis Esslingen und die Wahl des Bempflinger Gemeinderates

 

Briefwahl beantragenhier.

 

Wahlergebnissehier.

 

Einladung Bekanntgabe Wahlergebnis Gemeinderatswahl hier.

 

Wichtige Informationen für alle Wahlberechtigten hier.

   

Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 09.06.2024 hier.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl am 09. Juni 2024 hier.

Bekanntmachung der Gemeinderatswahl hier.

Bekanntmachung der Wahlvorschläge der Gemeinderatswahl hier.

 

Die Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 09.06.2024 finden Sie hier.

Wahlrecht

Europawahl

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?

Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

  1. Eintragung von Amts wegen

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei einer Wahl zum Europäischen Parlament seit 13. Juni 1999 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren. Bei Wegzug und Wiedereinzug nach Deutschland muss erneut ein Antrag gestellt werden.

 

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland wählen möchten, kann bis zum 21. Tag vor der Wahl beantragt werden, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

 

      2. Eintragung auf Antrag

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden (siehe Nummer 1), müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

 

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Weitere Informationen sowie die Formulare finden Sie hier.

Darüber hinaus erhalten Sie gedruckte Antragsformulare im Rathaus.

 

Regionalversammlung

An der Wahl dürfen Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  1. Deutscher i.S.d. Art. 116 GG sind,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  3. seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung im Verbandsgebiet der Region Stuttgart hat, letzter Zuzugstag: 09.03.2024
  4. oder „Rückkehrer“ ist. „Rückkehrer“ sind Personen, die ihr Wahlrecht für die Regionalwahl durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Verbandsgebiet verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in das Verbandsgebiet zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung nehmen.
  5. nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
 

Kreistagswahl

An der Wahl dürfen Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  1. Deutscher/Unionsbürger sind,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  3. seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung im Landkreis Esslingen hat, letzter Zuzugstag: 09.03.2024
  4. oder „Rückkehrer“ ist. „Rückkehrer“ sind Personen, die ihr Wahlrecht für Kreiswahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung nehmen.
  5. nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
 

Gemeinderatswahl

An der Wahl dürfen Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

  1. Deutscher/Unionsbürger sind,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  3. seit mindestens drei Monaten seine Wohnung oder Hauptwohnung in der Gemeinde Bempflingen hat oder sich seit mind. 3 Monaten sonst gewöhnlich in der Gemeinde aufhält (ohne in einer BRD.-Gde, eine Wohnung inne zu haben), letzter Zuzugstag: 09.03.2024
  4.  oder „Rückkehrer“ ist. „Rückkehrer“ sind Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung nehmen.
  5. nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Zum Erklärfilm-Video gelangen Sie hier.

Wahlvorschlagsverfahren

Die notwendigen Unterlagen für die Einreichung des Wahlvorschlags mit den dazugehörigen Formularen stellt Ihnen das Bürgermeisteramt Bempflingen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Die Vorschläge können bis 28.03.2024, 18 Uhr, beim Bürgermeisteramt Bempflingen eingereicht werden.

Wahlhelfer gesucht!

Am 09.06.2024 findet die Kommunal- und Europawahl statt. Für die Durchführung der Wahl am Wahlsonntag und die anschließende Auszählung am Sonntagabend und Montag werden Wahlhelfer/innen gesucht. Die Aufgaben eines Wahlhelfenden am Wahlsonntag sind bspw. die Überprüfung der Wahlberechtigung der Wählenden, die Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses. Da nicht alle Stimmen bereits am Wahlabend ausgezählt werden können, werden auch Helfende für die Auszählung am darauffolgenden Tag (10.06.2024) benötigt.

Helfen dürfen alle, die für die anstehenden Wahlen wahlberechtigt sind und nicht selbst kandidieren.

Sie möchten sich an der Wahl beteiligen?

Dann melden Sie sich bitte bei Michelle Duppke, 07123/9383-15 oder per E-Mail an duppke(@)bempflingen.de. Bitte teilen Sie mit, ob Sie nur am Wahlsonntag mithelfen könnten oder an beiden Tagen. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unsere Hauptamtsleisterin Frau Duppke zur Verfügung. Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in erhalten sich eine Aufwandsentschädigung.

Wahlen in leichter Sprache

Europawahl in leichter Sprache

Informationen finden Sie hier

 

Kommunalwahl in leichter Sprache

Informationen finden Sie hier

Infobereich