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Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024
Am 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. An diesem Tag werden folgende Wahlen durchgeführt: Europawahl, Regionalwahl Region Stuttgart, Kreistagswahl Landkreis Esslingen und die Wahl des Bempflinger Gemeinderates
Briefwahl beantragenhier.
Wahlergebnissehier.
Einladung Bekanntgabe Wahlergebnis Gemeinderatswahl hier.
Wichtige Informationen für alle Wahlberechtigten hier.
Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 09.06.2024 hier.
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl am 09. Juni 2024 hier.
Bekanntmachung der Gemeinderatswahl hier.
Bekanntmachung der Wahlvorschläge der Gemeinderatswahl hier.
Die Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 09.06.2024 finden Sie hier.
Wahlrecht
Europawahl
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?
Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger, die oder der in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
- Eintragung von Amts wegen
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei einer Wahl zum Europäischen Parlament seit 13. Juni 1999 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren. Bei Wegzug und Wiedereinzug nach Deutschland muss erneut ein Antrag gestellt werden.
Wenn Sie nicht mehr in Deutschland wählen möchten, kann bis zum 21. Tag vor der Wahl beantragt werden, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
2. Eintragung auf Antrag
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden (siehe Nummer 1), müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Weitere Informationen sowie die Formulare finden Sie hier.
Darüber hinaus erhalten Sie gedruckte Antragsformulare im Rathaus.
Regionalversammlung
An der Wahl dürfen Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
- Deutscher i.S.d. Art. 116 GG sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung im Verbandsgebiet der Region Stuttgart hat, letzter Zuzugstag: 09.03.2024
- oder „Rückkehrer“ ist. „Rückkehrer“ sind Personen, die ihr Wahlrecht für die Regionalwahl durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Verbandsgebiet verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in das Verbandsgebiet zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung nehmen.
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Kreistagswahl
An der Wahl dürfen Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
- Deutscher/Unionsbürger sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung im Landkreis Esslingen hat, letzter Zuzugstag: 09.03.2024
- oder „Rückkehrer“ ist. „Rückkehrer“ sind Personen, die ihr Wahlrecht für Kreiswahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung nehmen.
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Gemeinderatswahl
An der Wahl dürfen Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
- Deutscher/Unionsbürger sind,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten seine Wohnung oder Hauptwohnung in der Gemeinde Bempflingen hat oder sich seit mind. 3 Monaten sonst gewöhnlich in der Gemeinde aufhält (ohne in einer BRD.-Gde, eine Wohnung inne zu haben), letzter Zuzugstag: 09.03.2024
- oder „Rückkehrer“ ist. „Rückkehrer“ sind Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung nehmen.
- nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Zum Erklärfilm-Video gelangen Sie hier.
Wahlvorschlagsverfahren
Die notwendigen Unterlagen für die Einreichung des Wahlvorschlags mit den dazugehörigen Formularen stellt Ihnen das Bürgermeisteramt Bempflingen zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
Die Vorschläge können bis 28.03.2024, 18 Uhr, beim Bürgermeisteramt Bempflingen eingereicht werden.
Wahlhelfer gesucht!
Am 09.06.2024 findet die Kommunal- und Europawahl statt. Für die Durchführung der Wahl am Wahlsonntag und die anschließende Auszählung am Sonntagabend und Montag werden Wahlhelfer/innen gesucht. Die Aufgaben eines Wahlhelfenden am Wahlsonntag sind bspw. die Überprüfung der Wahlberechtigung der Wählenden, die Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses. Da nicht alle Stimmen bereits am Wahlabend ausgezählt werden können, werden auch Helfende für die Auszählung am darauffolgenden Tag (10.06.2024) benötigt.
Helfen dürfen alle, die für die anstehenden Wahlen wahlberechtigt sind und nicht selbst kandidieren.
Sie möchten sich an der Wahl beteiligen?
Dann melden Sie sich bitte bei Michelle Duppke, 07123/9383-15 oder per E-Mail an duppke(@)bempflingen.de. Bitte teilen Sie mit, ob Sie nur am Wahlsonntag mithelfen könnten oder an beiden Tagen. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unsere Hauptamtsleisterin Frau Duppke zur Verfügung. Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in erhalten sich eine Aufwandsentschädigung.