Begriff und Organisation im Katastrophenfall: Gemeinde Bempflingen

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Begriff und Organisation im Katastrophenfall

Begriff und Organisation im Katastrophenfall

Das jeweilige Bundesland ist nach dem Grundgesetz für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten zuständig ("Katastrophenschutz").

Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe vorliegt. In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien:

  • Ein eingetretenes oder unmittelbar drohendes Ereignis gefährdet oder beschädigt in besonderer Weise
    • das Leben oder die Gesundheit von zahlreichen Menschen und Tieren,
    • die Umwelt,
    • erhebliche Sachwerte oder
    • die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung.
  • Dieses Ereignis ist so schwerwiegend, dass die Katastrophenschutzbehörden die einheitliche Leitung der zu treffenden Gefahrenabwehrmaßnahmen übernehmen müssen.
 

Katastrophenschutzbehörden

Die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie verfügen über Alarm- und Einsatzpläne sowie Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall schnell und wirksam zu handeln. Lageabhängig koordiniert die Katastrophenschutzbehörde die Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Stellen und Organisationen, wie den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, der Polizei sowie anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen.

Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner:

  • in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden)
  • für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Einsatzlagen, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken: die Regierungspräsidien (Höhere Katastrophenschutzbehörden)
  • für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk bzw. über Ländergrenzen hinaus erstrecken: das Innenministerium Baden-Württemberg (Oberste Katastrophenschutzbehörde)

Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen. Sie alle gemeinsam gewährleisten den Schutz der Bevölkerung.

 

Selbstschutz

Hohe Sicherheitsstandards und umfangreiche Vorsorgemaßnahmen können nicht verhindern, dass das Land von Hochwasserereignissen, Sturmschäden oder größeren Unglücken betroffen ist.

Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung daher auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Treffen Sie daher bereits jetzt eigene Vorkehrungen für mögliche Notfälle.

 

Vertiefende Informationen

Notfalltreffpunkt

Notfalltreffpunkte sollen in den Gemeinden eingerichtet werden, um für besondere Situationen (großflächige Schadensereignisse) einen Punkt zu schaffen, an welchen Bürgerinnen und Bürger Hilfe und Auskunft erhalten.

Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Bempflingen wird im Bedarfsfall im Feuerwehrhaus Bempflingen, Talstraße 23 eingerichtet.

 

Ab wann ist der Notfalltreffpunkt besetzt?

Sollte ein Ereignis eintreffen, welches es erforderlich macht einen Katastrophenfall auszurufen.
Insbesondere bei einem großflächigen, länger andauernden Stromausfall oder Ausfall der Gasversorgung.

 

Was kann der Notfalltreffpunkt?

•   Zentrale Anlaufstelle zur Informationsweitergabe

•   Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind

•   Absetzen von Notrufmeldungen

•   Medizinische Erstversorgung

•   Hilfe zur Selbsthilfe – Angebote werden aufgenommen und die Hilfsbereitschaft koordiniert.

•   Kurzfristige Möglichkeit zum Aufwärmen

•   usw.

 

Sollten Sie mit dem Fahrzeug zum Notfalltreffpunkt kommen, stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte so ab, dass die Rettungswege weiterhin gewährleistet sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Persönliche Vorsorge

Hinweis:

Bereiten Sie sich selbst auf eine mögliche Notlage vor, indem Sie persönlich Vorsorge treffen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Hochwasser

Die Starkregenrisikokarte finden Sie hier.

Weitere Informationen: Starkregenrisiko: Gemeinde Bempflingen

Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland

Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung.

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