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Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Au II“ in Bempflingen
Erstelldatum05.08.2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 18.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Au II“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 18.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Au II“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 maßgebend.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Um den mittelfristigen Bedarf nach Wohnbauland befriedigen zu können, möchte die Gemeinde Bempflingen ein neues Wohngebiet erschließen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung im Gewann Obere Au geschaffen werden.
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren (§ 13b BauGB)
Der Bebauungsplan wird gem. § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss mit der vorläufigen Begründung zum Bebauungsplan, dem städtebaulichen Entwurf sowie der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung und dem geologischen Gutachten werden vom 17.08.2020 bis einschließlich 02.10.2020 im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Besuch des Rathauses derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 07123 9383-0) möglich ist. Der städtebauliche Entwurf mit vorläufiger Begründung wird daher zusätzlich am unteren Eingang des Rathauses von außen sichtbar aufgehängt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus unter Büro M-Quadrat und Gemeinde Bempflingen zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Bempflingen, den 05.08.2020
Bernd Welser
Bürgermeister