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- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Kelternauchtert – 7. Änderung“ nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB“ –
Erstelldatum27.11.2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Kelternauchtert – 7. Änderung im Bereich der Kelterstraße 20“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Amtliche Bekanntmachung Bempflingen 25.11.2022
Gemeinde Bempflingen
Öffentliche Bekanntmachung
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Kelternauchtert – 7. Änderung“
nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB“ –
Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Kelternauchtert – 7. Änderung im Bereich der Kelterstraße 20“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze und umfasst lediglich das Flurstück 1968/3:
Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.10.2022, ergänzt am 15.11.2022 des Büros Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH aus Stuttgart. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 0,06 ha.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan umfasst ein Grundstück, welches nach dem Abriss des Bestandsgebäudes neu bebaut werden soll. Ziel der Bebauungsplanäderung ist es, die aus den umliegenden Bestandsgebäuden entwickelte maximale Gebäudehöhe klarstellend festzusetzen und somit ein einheitliches städtebauliches Bild zu wahren, sowie den Parkierungsdruck, der durch Nachverdichtungsmaßnahmen entsteht, zu lenken.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf vom 28.10.2022 ergänzt am 15.11.2022 und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften vom 28.10.2022, ergänzt am 15.11.2022, jeweils mit Begründung vom 28.06.2022, ergänzt am 15.11.2022 liegen, wie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung, gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, den 05.12.2022 bis einschließlich Freitag, den 13.01.2023
im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen, 1. Stock öffentlich aus und können während der üblichen Öffnungszeiten
Montag, 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 19 Uhr
Donnerstag, 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag, 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus der Gemeinde Bempflingen vom 27.12.2022 bis einschließlich 30.12.2022 geschlossen bleibt.
Zusätzlich werden die Unterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Bempflingen (https://www.bempflingen.de/startseite) unter der Rubrik „Neuigkeiten aus Bempflingen“ eingestellt.
Stellungnahmen können unter anderem schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse rathaus@bempflingen.de bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe er Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Bempflingen, den 25.11.2022
gez. Bernd Welser,
Bürgermeister