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Allgemeinverfügung der Gemeinde Bempflingen über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, dem 6. November 2022
Erstelldatum18.10.2022
Aufgrund von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg(LadÖG) wird verfügt, dass im gesamten Gebiet der Gemeinde Bempflingen anlässlich des Martinifests Verkaufsstellen am Sonntag, dem 6.11.2022 von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein dürfen.
Gemeinde Bempflingen
Landkreis Esslingen
Allgemeinverfügung der Gemeinde Bempflingen
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
am Sonntag, dem 6. November 2022
Aufgrund von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg(LadÖG) wird verfügt, dass im gesamten Gebiet der Gemeinde Bempflingen anlässlich des Martinifests Verkaufsstellen am Sonntag, dem 6.11.2022 von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein dürfen. Die besonderen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer nach § 12 LadÖG sind zu beachten.
Bempflingen, 12. Oktober 2022
gez. Welser, Bürgermeister