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Öffentliche Bekanntmachung zur Wehrerfassung
Erstelldatum29.09.2022
Aufgrund des 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt.
Aufgrund des 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt. Mit der damit verbundenen Änderung in der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV) entfällt die bisherige Datenübermittlung an die Bundeswehr. Diese Datenübermittlung ist danach zukünftig nur noch im Verteidigungs- oder Spannungsfall zulässig.
Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes und § 36 (1) des Bundesmeldegesetzes (BMG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. Märzfolgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,2. Vornamen,3. gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 (2) des BMG widersprochen haben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Bempflingen, Metzinger Str. 3 in 72658 Bempflingen zu erklären.
Für den Jahrgang 2006 ist die regelmäßige Übermittlung im März 2023 vorgesehen.
Damit Ihr Widerspruch noch berücksichtigt werden kann, übersenden Sie diesen bitte rechtzeitig an das Bürgermeisteramt.
Bempflingen, 20.09.2022
Bernd Welser
Bürgermeister