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Kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr
Erstelldatum14.07.2022
Wir haben nun wieder die Jahreszeit, bei der es zu Unwettern, Hagel und Überschwemmungen kommen kann.
Wir haben nun wieder die Jahreszeit, bei der es zu Unwettern, Hagel und Überschwemmungen kommen kann. Deshalb möchten wir hier über den Einsatz der Freiw. Feuerwehr Bempflingen in solchen Fällen informieren.
Ob und in welchen Fällen diese Einsätze der Feuerwehr kostenfrei oder aber kostenpflichtig sind, ist im Feuerwehrgesetz geregelt. Demnach hat die Feuerwehr u.a. bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht sind, unentgeltlich Hilfe zu leisten. In allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit des Kostenersatzes.
Mit der Frage, wann ein öffentlicher Notstand vorliegt, haben sich in der Vergangenheit bereits die Gerichte befasst. So hat z.B. das Verwaltungsgericht Karlsruhe festgestellt, dass nur bei Regenereignissen, die eine bestimmte Intensität überschritten und sich über einen Großteil des Stadt-/Gemeindegebiets erstreckten, ein öffentlicher Notstand vorliege. Seien hingegen räumlich kleinere Bereiche betroffen und müssen infolge Überschwemmung einzelne überschwemmte Keller in einigen Straßen ausgepumpt werden, so liege kein öffentlicher Notstand vor. Mit der Folge, dass die Gemeinde die Kosten für den Feuerwehreinsatz an den Grundstückseigentümer weiterberechnen kann.
Bei den Hochwasser-/Unwettereinsätzen in Bempflingen ist meist davon auszu-gehen, dass kein öffentlicher Notstand vorliegt und demzufolge Kostenersatzpflicht besteht.
Ein Hinweis von uns: In den meisten Fällen, können die Einsatzkosten über die Gebäudeversicherung abgerechnet werden.