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Parkkonzept für den Ortsteil Kleinbettlingen
Erstelldatum04.11.2021
Schon seit längerem ist ein Parkkonzept für den Ortsteil Kleinbettlingen im Gespräch. So gibt es insbesondere entlang der Buslinie mit ihren engen 90°-Kurven im Bereich See- und Hegesstraße immer wieder Probleme mit geparkten Fahrzeugen.
Schon seit längerem ist ein Parkkonzept für den Ortsteil Kleinbettlingen im Gespräch. So gibt es insbesondere entlang der Buslinie mit ihren engen 90°-Kurven im Bereich See- und Hegesstraße immer wieder Probleme mit geparkten Fahrzeugen. Zur Entlastung gibt es die Anregung, an einigen Stellen, so z.B. auf dem Festplatz, zusätzliche Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Wir wollen die Sache nunmehr angehen – zunächst ohne viel Geld für ein entsprechendes Verkehrsgutachten auszugeben. Hierzu werden wir mit dem Busunternehmer, dem Abfallwirtschaftsbetrieb, der Feuerwehr und dem Vollzugsdienst Kontakt aufnehmen und nachfragen, wo sonst noch Probleme gesehen werden. Selbstverständlich kann sich auch die Bevölkerung daran beteiligen, deshalb sind alle aufgerufen, Probleme und etwaige Verbesserungsvorschläge im Rathaus zu melden. Bitte wenden Sie sich hier an Herrn Kraft, 9383-11 bzw. kraft(@)bempflingen.de .
Das Hauptproblem dürfte aber darin liegen, dass einfach zu viele Fahrzeuge auf zu wenig Fläche treffen. Deshalb wird es nicht damit getan sein, großzügige Parkverbote auszuweisen, vom Vollzugsdienst überwachen zu lassen und sonst nichts zu unternehmen – damit verlagert man lediglich die Probleme, löst sie aber nicht. Aber wir sind natürlich gern bereit, uns dieser Diskussion zu stellen und werden alle uns gemeldeten Probleme in den Gemeinderat einbringen und versuchen, eine Lösung zu finden.
Zu beachten sind allerdings auch einige rechtliche Aspekte. Lösungen wie „Der Nachbar soll halt mal die Garage ausräumen, so dass dort ein Auto Platz hat“ werden nur bedingt funktionieren, da die Gemeinde keine Zuständigkeit und die Baurechtsbehörde beim Landratsamt nur begrenzte Möglichkeiten und Kapazitäten hat. Forderungen wie „keine Wohnmobile/Lkw‘s auf öffentlichen Parkplätzen“ sind ebenfalls aus rechtlichen Gründen nur schwer durchsetzbar – es gilt die StVO. Und zu guter Letzt wird weder die Verwaltung noch der Gemeinderat die letzte Entscheidung treffen. Diese liegt ganz klar bei der Verkehrsbehörde im Landratsamt – wir können nur Vorschläge machen. Mit anderen Worten: Wir bitten schon jetzt um Verständnis, dass sich nicht alles umsetzen lässt, was wir vielleicht wollen.
Und nun sind wir sehr gespannt auf die Anregungen aus der Bevölkerung, wie die Parksituation in Kleinbettlingen verbessert werden könnte.