Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

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Aktuelles aus Bempflingen

Parksituation im Bereich Metzinger Straße

Erstelldatum05.08.2021

Seit der Fertigstellung des Neubaus in der Metzinger Straße mit 2 Mehrfamilienhäusern, 2 Reihenhäusern und einem Einzelhaus ist zu beobachten, dass im dortigen Bereich auch auf der Metzinger Straße geparkt wird.

Seit der Fertigstellung des Neubaus in der Metzinger Straße mit 2 Mehrfamilienhäusern, 2 Reihenhäusern und einem Einzelhaus ist zu beobachten, dass im dortigen Bereich auch auf der Metzinger Straße geparkt wird. Auch wenn dies in den letzten Jahrzehnten niemals der Fall war, haben wir jetzt eben eine andere Situation. Das Parken an der dortigen Stelle ist auch grundsätzlich zulässig und deshalb nicht zu beanstanden.

Gleichwohl beklagen die Anwohner, dass manche Verkehrsteilnehmer wild hupen, wenn sie einmal wegen Gegenverkehr kurz warten müssen. Es sei sogar schon vorgekommen, dass rohe Eier gegen die Fahrzeuge geworfen werden, hier ist mittlerweile die Polizei eingeschaltet. Wenn jemand der Anwohner oder deren Besuch in der nahegelegenen Oberen Au parkt, komme es auch vor, dass der Fahrer persönlich angegangen wird oder Zettel mit nicht gerade freundlichen Mitteilungen an der Windschutzscheibe hängen.

Wir stellen klar, dass das Parken an der Metzinger Straße, ebenso wie auf allen anderen zum Parken freigegebenen Flächen, für jedermann erlaubt ist. Es gibt keinerlei Grund, beim Vorbeifahren zu hupen; Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. Erst recht gibt es keinen Grund, Autos mit Eiern zu bewerfen oder die Fahrer zu beleidigen, wenn sie irgendwo parken.

Es ist einfach so, dass die Zahl der Autos von Jahr zu Jahr zunimmt und die gesetzlichen und gemeindlichen Anforderungen an die notwendigen Stellplätze zumindest außerhalb der Zentren nicht mehr ausreichend sind. Zusätzliche Parkverbote führen aber auch nicht zu einer Verringerung der Fahrzeuge – sie führen dazu, dass sich der Parkdruck an anderen Stellen weiter verschärft. Aus diesem Grund haben wir auch nicht vor, uns bei der Verkehrsbehörde des Landratsamts um ein Parkverbot zu bemühen.

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