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4. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Hohe Äcker“ Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
Erstelldatum25.02.2021
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Hohe Äcker mit örtlichen Bauvorschriften zu ändern.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Hohe Äcker mit örtlichen Bauvorschriften zu ändern. Die Änderung läuft als Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Geltungsbereich umfasst lediglich das Grundstück Grafenberger Str. 32 (Flst. 12/8). Siehe
In der öffentlichen Sitzung am 23.2.2021 hat der Gemeinderat zu diesem Verfahren den Entwurf der Bebauungsplanänderung, der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung festgestellt.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Dieser Entwurf, bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil und Begründung, wird von Montag, 8. März bis einschließlich Freitag, 9. April 2021 im Rathaus Bempflingen, vor Zimmer 11, öffentlich zur Einsichtnahme ausgehängt. Daneben ist der Entwurf auf der Homepage der Gemeinde auf der Startseite unter der Rubrik „Neuigkeiten aus Bempflingen“ verfügbar.
Umweltbezogene Informationen hierzu sind nicht verfügbar, ebenso wenig liegen umweltbezogene Stellungnahmen vor.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und zu den örtlichen Bauvorschriften abgeben. Diese Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung nach § 10 Baugesetzbuch vorgelegt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus Bempflingen, Metzinger Str. 3, Zimmer 11, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich ab sofort bis zum Ende der Auslegungsfrist am 9. April 2021 zur Planung äußern.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Rathaus derzeit geschlossen. Termine zur Besichtigung bzw. Erörterung können jedoch unter Tel. 07123/9383-0 vereinbart werden und sind in der Regel auch kurzfristig möglich.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bempflingen, 24. Februar 2021
gez. Bernd Welser, Bürgermeister
Was ändert sich im Baugebiet Hohe Äcker?
Auf dem Grundstück Grafenberger Str. 32 soll der dort befindliche Handwerksbetrieb erweitert werden. Diese Erweiterungsmöglichkeit soll im rückwärtigen (südlichen) Bereich des Grundstücks geschaffen werden.