Lebenslagen: Gemeinde Bempflingen

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
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Hauptbereich

Lebenslagen

Mobilität für behinderte Menschen

 

Behindertenfahrzeuge

Die notwendige Zusatz-Ausstattung richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis.

Fahrzeuge schwerbehinderter Halter sind steuerbefreit, wenn diese Personen hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind (Schwerbehindertenausweise mit den Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG"). Andere schwerbehinderte Personen können eine Steuerermäßigung von 50 Prozent erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Informieren Sie sich über Parkplatzregelungen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für Lenker, die Menschen mit Behinderungen als Beifahrerinnen und Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung).

Fahrdienste

Beförderungskosten können beispielsweise übernommen werden, wenn Sie wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können.

Mobilität im Fernverkehr

Sind bei Ihnen im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "B" und "Bl" eingetragen, können Sie für sich und Ihre notwendige Begleitung kostenfrei Plätze reservieren. Kostenfrei reservierbar sind auch die Rollstuhlstellplätze der Deutschen Bahn. In Fernverkehrszügen von Flixtrain ist eine Ticketbuchung 48 Stunden vor dem gewünschten Abreisedatum über den dortigen Kundenservice erforderlich. Wenn auf einer Bahnreise die Hilfe von Betreuungsstellen oder Mitarbeitenden der DB AG in Anspruch genommen werden muss, sollten Sie dies bei der Mobilitätsservice-Zentrale der DB bis 20.00 Uhr des Vortags der Reise, am besten unter der Nummer 030 65212888, per Fax an 030 65212899, per E-Mail bei msz(@)deutschebahn.com oder online anmelden.

Mobilität im Luftverkehr

Luftrechtliche Vorschriften schränken die Gesamtzahl der Personen mit eingeschränkter Mobilität ein, die sich an Bord befinden können. Die Gesamtzahl hängt von Platz und Flugzeugtyp ab.

Sie erhalten als schwerbehinderter Mensch nicht automatisch Preisermäßigungen. Klären Sie vor Buchung des Fluges ab, ob das Luftfahrtunternehmen die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen auf innerdeutschen Strecken kostenlos befördert.

Viele Luftfahrtunternehmen

  • helfen Menschen mit Behinderungen bei der konkreten Realisierung einer Flugreise,
  • bieten kostenlose Serviceleistungen bei der Abfertigung sowie beim Ein- und Ausstieg an,
  • befördern batteriebetriebene Rollstühle, die mit auslaufsicheren Batterien ausgerüstet und zusammenklappbar sind, in der Regel kostenlos.

Mobilität im öffentlichen Personennahverkehr

Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sollten bei der Nutzung der Fahrtmöglichkeiten im SPNV ihren Reisewunsch bei der Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der DB AG anmelden, um eine durchgehende Betreuung bei der Nutzung des SPNV sicherzustellen (sog. Reisekette). Die Reisendeninformationen werden durch die MSZ an die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) weitergeleitet, so dass eine durchgängige Reisekette auch bei den nachfolgenden EVUs des Regional- und Fernverkehrs sichergestellt werden kann. Die Anmeldung der Hilfeleistungen sollte spätestens bis 20:00 Uhr des Vortags der Reise unter der Nummer 030 65212888, per Fax an 030 65212899 oder per E-Mail bei msz(@)deutschebahn.com erfolgen. Für internationale Reisen ist ein Vorlauf von 36 Stunden erforderlich. Alternativ bietet auch der mobile Begleitservice der Bahnhofsmissionen Mobilitätshilfen für die gesamte Reisekette an.

Einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben Sie mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck, wenn Sie in Ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

  • erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen "G"),
  • außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG"),
  • hilflos (Merkzeichen "H"),
  • blind (Merkzeichen "Bl") oder
  • gehörlos (Merkzeichen "Gl") sind.

Voraussetzung ist der Besitz eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke. Für die Wertmarke müssen Sie grundsätzlich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 91 Euro für ein Jahr oder 46 Euro für ein halbes Jahr bezahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Wertmarke auch kostenlos erhalten:

  • Es liegen die Merkzeichen "H" und/oder "Bl" vor.
  • Es liegen die Merkzeichen "G" oder "aG" vor und es werden folgende Leistungen bezogen:
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII),
    • Arbeitslosengeld II (SGB II),
    • Hilfe für den Lebensunterhalt (Drittes Kapitel des SGB XII),
    • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), oder
    • entsprechende Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 27a und 27 d Bundesversorgungsgesetz)

Ferner sind unter bestimmten Voraussetzungen Schwerkriegs- und Wehrdienstbeschädigte unentgeltlich zu befördern.

Im Nah- und Fernverkehr wird eine Begleitperson unentgeltlich (ohne Eigenbeteiligung) befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung (Merkzeichen "B") im Schwerbehindertenausweis bescheinigt ist.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

08.08.2023; Verkehrsministerium Baden-Württemberg, Sozialministerium Baden-Württemberg

 

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