Archiv: Gemeinde Bempflingen

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Aus der Sitzung des Gemeinderats am 20. Oktober 2020

Erstelldatum28.10.2020

Bürgermeister Bernd Welser begrüßte die Anwesenden und wies darauf hin, dass man sich aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig dazu entschlossen hat, die öffentliche Sitzung parallel ins Internet zu stellen. So reichten die gestuhlten 70 Zuhörerplätze für die wenigen Besucher locker aus. Die Übertragung im Internet wurde zeitweise von über 80 Personen verfolgt. Die Aufnahme ist auch nach wie vor im Internet abrufbar.

 

Bevor man in die eigentliche Tagesordnung einstieg, hatte Bürgermeister Welser noch eine Frage aus der Bürgerschaft zu beantworten und berichtete außerdem, dass der Gemeinderat in seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung über die Leitung des Kinderhauses Auf Mauern entschieden hat.

  

Mitgliedschaft des Abwasserzweckverbands beim Zweckverband Klärschlammverwertung in Böblingen

 

Rainer Hauff, Geschäftsführer des Gruppenklärwerks Wendlingen, berichtete, dass in allen Kläranlagen Klärschlamm in großen Mengen anfällt, der entsorgt werden muss. Seit der neuen Klärschlammverordnung, die 2017 in Kraft getreten ist, sei die landwirtschaftliche Verwendung nahezu zum Erliegen gekommen. Seither haben die Betreiber auch erhebliche Schwierigkeiten, ihren Klärschlamm zu entsorgen. Die nächste Verschärfung werde im Jahr 2029 kommen; ab diesem Zeitpunkt muss nämlich das im Klärschlamm enthaltene Phosphor zurückgewonnen werden. Notwendig hierzu sei eine Mono-Verbrennungsanlage. Diese Anlage soll auf dem Gelände des Restmüllheizkraftwerks in Böblingen entstehen und im Jahr 2026 in Betrieb gehen. Die dabei entstehende Wärme wird zur Erzeugung von Strom sowie Fernwärme verwendet. Dadurch ergeben sich neben umweltpolitischen Aspekten (aktuell wird der Klärschlamm teilweise bis nach Niedersachsen gefahren) auch erhebliche Synergieeffekte.

 

Der erste Schritt sei nun für den Abwasserzweckverband Bempflingen-Riederich, an der Gründung des Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen (kbb) teil zu haben und diesem beizutreten. Diese Zustimmung wurde vom Gemeinderat einstimmig erteilt.

  

Umrüstung der Beleuchtung in der Schulsporthalle auf LED

 

Für die geplante Umrüstung der Schulsporthalle auf LED-Beleuchtung hat die Gemeinde einen Zuschussantrag gestellt, der mit gut 7000 € bewilligt wurde. Die Ausschreibung ergab, dass die Firma Sebastian Schweiß aus Göppingen mit knapp 27.000 € netto das günstigste Angebot abgegeben hat. Hinzu kommen Ingenieurleistungen in Höhe von rund 5000 €.

 

Nachdem ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wurde die Vergabe an die Firma Schweiß einstimmig beschlossen.

  

Impulsvortrag über klimagerechte Bauleitplanung

 

Olaf Hildebrandt, Geschäftsführer des Ingenieurbüros ebök aus Tübingen, erläuterte dem Gemeinderat die Notwendigkeit des Klimaschutzes in der Bauleitplanung. Sinnvoll sei sowohl die Errichtung von energiesparenden Gebäuden durch entsprechende Bauweise als auch die Nutzung von regenerativen Energiequellen. Er machte deutlich, dass in den vergangenen Jahren die Gebäude zwar deutlich besser gedämmt werden, durch die gestiegenen Wohnansprüche, also die Quadratmeterzahl pro Person, sei der Pro-Kopf-Energiebedarf dennoch gestiegen.

 

Zu überlegen sei auch, ob man ein Nahwärmenetz ausbaut. Auch die städtebauliche Überhitzung müsse bereits bei der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

 

Wichtig sei vor allem, den Bauherren keine bestimmte Technik vorzuschreiben, sondern sich generell auf die CO2-Bilanz zu konzentrieren.

 

Städteplaner Manfred Mezger vom Büro mquadrat machte deutlich, dass ein solches Energiekonzept auch beim gerade entstehenden Bebauungsplan „Obere Au II“ sinnvoll wäre. Der Städtebau biete schon Lösungen, die über ein Energiekonzept verwirklicht werden könnten. Auch mehrere Mitglieder des Gemeinderats hielten dies für sinnvoll. So war man sich schnell einig, im Zuge des anstehenden Bebauungsplanverfahrens ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben. Hierzu wird nun ein Angebot zur Beschlussfassung im Gemeinderat eingeholt.

  

Aufstellung des Bebauungsplans Obere Au II – Vorstellung des Lärmgutachtens und Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

Bürgermeister Welser begrüßte zunächst Herrn Carsten Dietz vom Ingenieurbüro für Bauphysik in Schwäbisch Hall. Dieses Büro hatte den Auftrag, den Schalleintrag in das künftige Baugebiet zu untersuchen.

 

Herr Dietz berichtete zunächst, dass von der Firma SAFE keine nennenswerten Auswirkungen auf das Baugebiet zu erwarten sind. Ähnliches gelte für die Bahnlinie sowie die in einiger Entfernung vorbeiführende Bundesstraße 312. Schwieriger wird es hingegen an der Kreisstraße 1231. In der jetzigen Situation, aber selbst bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h, seien die Lärmwerte so hoch, dass ein aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand erforderlich sei. Geringfügige Lärmüberschreitungen unterliegen der Abwägung, der Gemeinderat könne sich also per Beschluss ein Stück weit darüber hinwegsetzen. Im vorliegenden Fall sei die Überschreitung ohne Maßnahme aber zu groß.

 

So empfahl der Gutachter eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h in Verbindung mit einer 4 m hohen Lärmschutzwand. So könne man über das gesamte Baugebiet zumindest die Lärmgrenzwerte eines Mischgebiets einhalten. Durch entsprechenden Beschluss des Gemeinderats könnte damit auch das gewünschte allgemeine Wohngebiet realisiert werden.

 

Stadtplaner Manfred Mezger erklärte, dass im Fall einer Lärmschutzwand die direkte Anbindung des Baugebiets an die Kreisstraße nur schwer möglich wäre. Im Übrigen liege zwischenzeitlich das Verkehrsgutachten vor, laut dem die Erschließung des Baugebiets über die Blumenstraße und den Lilienweg problemlos möglich wäre. Beide Straßen würden mit dem zusätzlichen Verkehrsaufkommen problemlos klarkommen.

 

In Teilen des Gemeinderats stieß diese Aussage allerdings auf wenig Gegenliebe. So hätte sich Sandra Maisch gewünscht, dass im Gutachten eine etwaige Zufahrt und deren Auswirkungen auf die Lärmentwicklung als eine Alternative berücksichtigt gewesen wäre. Im Übrigen sei unklar, inwieweit die Verkehrsbehörde bereit sei, eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen. Mit der direkten Zufahrt wäre es sicher einfacher, den Beginn der geschlossenen Ortschaft entsprechend zu verlegen. Auch die Gemeinderäte Carsten Trojan und Daniel Trost betonten, dass die direkte Anbindung für sie noch nicht vom Tisch sei. Nach einiger Diskussion war sich die Runde aber einig, dass man zunächst eine Verkehrsschau brauche, um eine aktuelle Stellungnahme der Straßenbaubehörde zu bekommen. Wenn diese nämlich eine direkte Anbindung ablehne, brauche man diese Alternative auch nicht weiter zu verfolgen.

 

Städteplaner Manfred Mezger erläuterte anschließend die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans. Vom Regierungspräsidium seien lediglich einige allgemeine Hinweise gekommen. Gleiches gelte für den Verband Region Stuttgart. Das Landratsamt habe eine sehr detaillierte Stellungnahme vorgelegt, allerdings gebe es auch hier keine grundlegenden Einwände und auch keine unerfüllbaren Forderungen.

 

Auch von privater Seite sind sehr viele Stellungnahmen eingegangen, die ausführlich erläutert wurden.

 

Maria Buckmüller erkundigte sich, ob denn wenigstens während der Bauzeit eine zeitlich befristete Anbindung an die Kreisstraße möglich wäre. Der Stadtplaner sah Möglichkeiten im Bereich des bestehenden Radwegs. Dieser müsse verlegt werden, außerdem müsste der Fahrbahnteiler an der Einmündung Blumenstraße/Metzinger Straße entfallen. Denkbar wäre auch eine Anbindung direkt an die Kreisstraße, hierfür wäre aber die Genehmigung des Straßenbauamts notwendig.

 

Daniel Trost erkundigte sich nach den Kosten für die Lärmschutzwand und eine eventuelle Baustraße. Bei der Lärmschutzwand schätzte der Stadtplaner grob 350.000 €, machte aber deutlich, dass diese Zahl absolut unverbindlich sei. Einen ähnlichen Betrag koste wohl eine direkte Anbindung. Genaueres könne man aber erst sagen, wenn es eine Planung und Kostenschätzung gibt. Dies wäre auch die richtige Vorgehensweise. Wenn man die zusätzliche Anbindung wolle, müsse man zunächst eine Planung machen und damit auf die Verkehrsbehörde zugehen. Wenn von dort grünes Licht komme, gebe es eine Kostenermittlung durch den entsprechenden Fachingenieur. Erst dann habe man verlässliche Zahlen, mit denen man auch agieren kann. Da sich diese Kosten auch auf die Grundstückspreise auswirken, seien diese Zahlen auch für die weiteren Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern von entscheidender Bedeutung.

 

Bürgermeister Welser merkte an, dass es schwierig sei, die Anbindung und deren Kosten erst prüfen zu lassen und dann doch nicht zu realisieren. Dies wurde jedoch von mehreren Gemeinderäten anders gesehen – man wolle einfach die Kosten wissen, um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

 

Daniel Trost schlug schließlich vor, die Entscheidung zu vertagen. Städteplaner Mezger wies darauf hin, dass nach aktueller Rechtslage das Bebauungsplanverfahren sowie das begleitende Umlegungsverfahren bis Ende 2021 abgeschlossen werden muss. Hierzu zählen insbesondere auch die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern. Von daher stehe man schon unter erheblichem Zeitdruck.

 

Bürgermeister Welser schlug schließlich vor, baldmöglichst mit der Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde eine Verkehrsschau abzuhalten. Dieser Schritt sei einfach notwendig, um über das weitere Vorgehen entscheiden zu können.

  

Mitgliedschaft im Klimaschutzverein des Landkreises Esslingen

 

Nachdem die Energieagentur des Landkreises Esslingen bereits im Jahr 2017 ihren Betrieb eingestellt hat, wird diese Aufgabe künftig von der Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen übernommen und die Aufgaben erweitert. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, einem kommunalen Klimaschutzverein des Landkreises Esslingen beizutreten und sich damit an dieser Klimaschutzagentur zu beteiligen. Hierzu ist ein einmaliger Betrag in Höhe von ca. 500 €, jährliche Mitgliedsbeiträge in Höhe von 1600 € sowie ein nicht näher bezifferter Grundbeitrag für das operative Geschäft zu entrichten.

 

Trotz gewisser Bedenken stimmte der Gemeinderat einem Beitritt zu diesem Verein zu. Die jährlichen Kosten der Mitgliedschaft wurden allerdings auf maximal 5000 € gedeckelt.

  

Bausachen

 

Einstimmig gab der Gemeinderat sein OK zum Einbau von Dachgauben in Gebäuden in der Ermsstraße sowie der Herrenwiesenstraße. Auch die Aufstockung eines Wohnhauses im Reuteweg fand letztendlich die Zustimmung des Gremiums.

  

Verschiedenes

 

Bürgermeister Welser berichtete, dass der Bürgerbus am 21.10.2020 ausgeliefert wird. Somit könne wohl im November der Startschuss für dieses Projekt erfolgen.

 

Zum Abschluss gab es aus den Reihen der Zuhörer noch zwei Stellungnahmen. In beiden Fällen ging es um das künftige Neubaugebiet Obere Au II.

  

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