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Aus der Sitzung des Gemeinderats am 14.05.2024
Erstelldatum22.05.2024
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Einwohnerfragestunde
Von den diesmal sehr zahlreich anwesenden Zuhörern wurde um mehr Informationen zu der geplanten Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen durch die Regionen Neckaralb und Stuttgart gebeten. Bürgermeister Welser verwies darauf, dass sich beide Verfahren noch im Planungsprozess befinden. Der Gemeinderat hat der Fläche zwischen Großbettlingen und Kleinbettlingen zugestimmt, der Fläche zwischen Mittelstadt und Bempflingen allerdings nicht. Für die Übergabe eines Fragekatalogs wird es ein Treffen auf dem Rathaus geben.
Weitere Fragen kamen zu Themen „Erhöhung der Betreuungskosten in BoB und Kitas“ sowie der „Gebühren für das Mittagessen“ auf der Tagesordnung auf. Bürgermeister Welser verweist auf die anstehende Diskussion, zu der keine Bürgerfragen zugelassen sind. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden jedoch dem Gremium vorab vollinhaltlich weitergegeben und werden in der anschließenden Beratung auch thematisiert.
Neuregelung der Gebührenfestsetzung für den Kindergarten, Krippe und BoB
Zu Beginn legt die Verwaltung die finanzielle Situation und die Zusammensetzung der Ausgaben dar. 25% der Gesamtausgaben der Gemeinde entstehen im Bereich der Kitas, weitere 6% in der Grundschule. Durch die Elternbeiträge werden lediglich knapp 11% der Kosten getragen. Landesweites Ziel sind eigentlich 20%. Teilweise liegen die Umlandgemeinden deutlich über unseren angesetzten Gebühren.
Der Gemeinderat beschloss nach einiger Diskussion einstimmig den vom Elternbeirat Kleinbettlingen eingebrachten Kompromissvorschlag, der einen Aufschlag auf den Landesrichtsatz von 5% bei Modellen ohne und 10% bei Modellen mit Mittagessen vorsieht. Die Beträge werden dann wie bisher auch auf volle fünf Euro aufgerundet. Zudem wird die Spalte „vier Kinder unter 18 J.“ künftig gestrichen.
Bei den Krippengebühren, die bereits seither verhältnismäßig hoch angesetzt waren, blieb der Gemeinderat bei der seitherigen Regelung des Landesrichtsatzes mit Aufrundung auf volle 5 €. Aber auch hier wird die Spalte „vier Kinder unter 18 J.“ künftig entfallen.
Bei der Bedarfsorientierten Betreuung der Grundschule (BoB) erhöhen sich die Gebühren für die Zeitfenster 7.00-8.30, 12.10-13.05 und 13.05-14.15 Uhr auf 10 Euro und das Zeitfenster 14.15-16.15 Uhr auf 20€.
Die Ferienbetreuung der BoB wird aufgrund arbeitsrechtlichen Regelungen um eine Stunde pro Tag gekürzt werden, dadurch reduziert sich der Betrag von 97,50 Euro auf 95 Euro pro Ferienwoche.
Neuorganisation des Mittagessens für Kitas und BoB
Aufgrund der gestiegenen Essenszahlen, der zu engen Räumlichkeiten und dem ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnenden verbindlichen Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung in der Grundschule, wird die Versorgung der Kindergärten und der bedarfsorientierten Betreuung an der Grundschule (BoB) mit Mittagessen auf eine zentrale Regeneration am Dorfgemeinschaftshaus umgestellt.
Neukalkulation der Gebühren Mittagessen
Auch die Gebühren für das Mittagessen wurden neu kalkuliert. Die Gebühr für die Bedarfsorientierte Betreuung (BoB) und die Kindergärten beträgt zum 1. September 2024, 5,20 Euro und für die Krippen 4 Euro. Mit diesen Beträgen wurde die Kompromissempfehlung des WKB übernommen. Der Gemeinderat überlässt es dem neuen Gremium im 1. Quartal 2025 eine Neureglung zu prüfen. Dabei soll auch geklärt werden, ob die Kosten des Mittagessens nicht pauschal in die Betreuungsgebühr integriert werden kann.
Errichtung eines Gartenhauses – Antrag auf Befreiung
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Befreiung der Errichtung eines Gartenhauses außerhalb des Baufensters zu.
Vergabe der Kanalbefahrung Ortsdurchfahrt 2. Bauabschnitt
Zur Vorbereitung der Planung für die Fortführung der Sanierung der Ortsdurchfahrt von Kreuzung Nürtinger Str./Metzinger Str./Lindenstr. bis zur Kreuzung Lindenstr./Mittelstädter Str. bedarf es Vorarbeiten. Eine davon ist die die Befahrung der Kanalhausanschlüsse mit einer Kamera, um die Sanierungsnotwendigkeit kennen zu lernen. Die Arbeiten wurde an die Firma Elmar Müller GmbH aus Deggingen vergeben.
Vorberatung Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserreinigung Bempflingen-Riederich
Der Gemeinderat nahm von der öffentlichen Tagesordnung der Verbandsversammlung des AZV am 16. Mai in Riederich Kenntnis und erteilte Abstimmungsanweisungen. Themen werden die Verteilung der Betriebskosten 2023, die Feststellung der Jahresabschlüsse des AZV 2021 bis 2023 und die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 sowie ein Sachstand durch das GKW zur aktuellen Situation der Kläranlage sein.