Archiv: Gemeinde Bempflingen

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Aus der Sitzung des Gemeinderats am 19.03.2024

Erstelldatum26.03.2024

Bekanntgabe nichtöffenlicher Beschlüsse

Bekanntgabe nichtöffenlicher Beschlüsse

In der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat eine Spende in Höhe von 500 € angenommen, außerdem wurden drei Stundungsanträgen zugestimmt.

 

Teilregionalplan Windenergie der Region Neckar-Alb - Betroffenheit der Gemeinde Bempflingen

Wie der Verband Region Stuttgart hat nun auch die Region Neckar-Alb die Fortschreibung des Regionalplans in Bezug auf Windenergie vorgenommen. Bis zum 11. April 2024 besteht die Möglichkeit für die Behörden wie auch für die Bürgerschaft Stellung zu nehmen.

Der Regionalplan definiert Flächen, in denen Windenergieanlagen künftig entstehen können. Eine konkrete Anzahl oder konkrete Standorte innerhalb des ausgewiesenen Gebiets werden nicht festgelegt. Der Windenergieerlass Baden-Württemberg empfiehlt ein Abstand von mindestens 700 Metern zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Im aktuellen Planungsstand ist es eine Fläche an der Gemarkungsgrenze auf Mittelstädter Seite (Abstand 630 Meter zur Wohnbebauung) und eine Fläche in Grafenberg (Abstand 900 Metern zur Wohnbebauung). Der Gemeinderat kann die Fläche in Grafenberg durchaus akzeptieren, die Fläche in Mittelstadt wird aufgrund des geringen Abstandes abgelehnt. Wenn der Abstand angepasst wird, kann sich der Gemeinderat eine Zustimmung vorstellen.

 

Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Einstimmig wurde der Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zugestimmt. Letztmalig wurde die Höhe der Entschädigung 2013 angepasst. Der Satz für Feuerwehrkameraden/innen bei Einsätzen wurde nun von 12 € auf 15 € erhöht.

Die vergangenen Monate haben eindrücklich aufgezeigt, welche Schadensereignisse über eine Gemeinde einbrechen können und wie wichtig eine gut aufgestellte Gemeindefeuerwehr ist.

 

Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung

Auf Grund der Anpassung des Entschädigungssatzes für Einsätze war auch die Feuerwehrkostenersatzsatzung neu zu kalkulieren. Die Satzung regelt die Abrechnung von Einsätzen gegenüber Dritten. Der Personalkostenersatz liegt nun bei 20,59 € (bisher 16,20 €).

 

Sanierung der Toilettenanlage im DGH

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Sanierung der Haupttoiletten und dem Bau einer behindertengerechten/barrierefreien Toilette zu. Die Sanierung wird im Zuge der Beleuchtungssanierung und dem Einbau der Brandmeldeanlage erfolgen. Das DGH wird hierfür ab den Pfingstferien bis zum 15. September 2024 geschlossen sein.

Es ist vorgesehen, die Anlagen für Damen und Herren zu tauschen um zwei zusätzliche Toiletten für die Damen umsetzten zu können.

 

Außerdem ist vorgesehen, eine behindertengerechte/barrierefreie Toilette einschließlich Wickelmöglichkeit mit Zugänglichkeit sowohl von der Halle, als auch von den Veranstaltungsräumen zu errichten. Hierfür wird der hintere Veranstaltungsraum 3 etwas verkleinert.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben

Bürgermeister Welser berichtet, dass der Naturkindergarten in Betrieb gegangen ist. Eine Einweihung ist in der wärmeren Jahreszeit am 22. Juni 2024 geplant.

 

Außerdem berichtet er, dass ein Gespräch mit dem Landratsamt als Straßenbaulastträger bezüglich einer Verlegung der Bushaltestelle von der Schulstraße in die Bahnhofstraße stattgefunden hat. Das Landratsamt vertritt dabei die Meinung, dass die Verlegung zwar die Situation der Eltern verbessern würde, gleichzeitig würde die Verkehrssicherheit der Schulkinder aber deutlich verschlechtert. Die Verwaltung wird sich Gedanken machen, wie das Thema weiterverfolgt werden kann.

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