Dienstleistungen: Gemeinde Bempflingen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bempflingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Kleinbettlingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen

Hauptbereich

Dienstleistungen

Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben

Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt.

Ihr unterliegen unter anderem

  • die Lieferungen (zum Beispiel Verkäufe von Waren) und sonstigen Leistungen (Dienstleistungen wie zum Beispiel Reparaturen, Beratungsleistungen und so weiter), die im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausgeführt werden,
  • die Einfuhr von Gegenständen aus dem Nicht-EU-Drittland (die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll) und
  • der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union (sogenannter innergemeinschaftlicher Erwerb).

Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Bemessungsgrundlage ist normalerweise der Nettopreis, auf den die Umsatzsteuer ausgeschlagen wird. Sofern ein Bruttopreis (das heißt die Umsatzsteuer ist hierin bereits enthalten) vereinbart wurde, muss die Umsatzsteuer herausgerechnet werden.

In Deutschland gibt es folgende Steuersätze:

  • Den allgemeinen Steuersatz von 19 %, dem die meisten Umsätze unterliegen,
  • den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dieser gilt insbesondere auf Umsätze für den menschlichen Grundbedarf (zum Beispiel die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Veranstaltungen, Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr) sowie
  • den Steuersatz von 0 % für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen (sogenannter Nullsteuersatz). Dieser wurde ab dem 01.01.2023 eingeführt.

Voraussetzungen

Unternehmereigenschaft

Der deutschen Umsatzsteuer unterliegen dem Grunde nach alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausgeführt werden. Nach der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes sind Sie Unternehmerin bzw. Unternehmer, wenn Sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. In diesem Fall müssen Sie auf ihre Leistungen grundsätzlich Umsatzsteuer erheben. Ausnahmen bestehen aber zum Beispiel für Unternehmen mit nur geringen Umsätzen (sogenannte Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG) oder falls für den jeweils ausgeführten Umsatz eine Steuerbefreiung gilt.

Gewerblich oder beruflich ist jede Tätigkeit, die auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist.

Die Fähigkeit, Unternehmer oder Unternehmerin zu sein, besitzen demnach alle

  • natürlichen Personen (Einzelpersonen, die ein Unternehmen im Sinne des UStG betreiben, zum Beispiel Einzelhändler, Handwerker, Vermieter),
  • juristische Personen (zum Beispiel AG, GmbH, Genossenschaften, eingetragene Vereine, Stiftungen) und
  • Personenvereinigungen (zum Beispiel GbR, OHG, KG).

Kleinunternehmerregelung

Die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist eine gesetzlich vorgesehene Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit nur geringen Umsätzen. Dabei werden die ausgeführten Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Ihr Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 25.000 nicht überschritten haben und im laufenden Jahr EUR 100.000 nicht überschreiten. Wenn Sie Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe des Kalenderjahres neu aufgenommen haben, ist allein auf den tatsächlichen Umsatz des laufenden Jahres abzustellen. Für das Jahr der Gründung ist die Umsatzgrenze von EUR 25.000 maßgebend.

Überschreiten Ihre Umsätze die Grenzen von EUR 100.000 (beziehungsweise EUR 25.000 im Jahr der Gründung) ist die Kleinunternehmerregelung mit sofortiger Wirkung beendet. Ab dem Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, unterliegen Ihre Umsätze der Regelbesteuerung.

Wegen der Nichterhebung der Umsatzsteuer können Sie im Gegenzug allerdings auch keinen Vorsteuerabzug für bezogene Leistungen in Anspruch nehmen.

Hinweis: Falls Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dürfen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen.

Verfahrensablauf

Umstzsteuer-Jahreserklärung

Sie müssen für jedes Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Darin berechnen Sie die Umsatzsteuer selbst.

Falls Ihre Berechnung zu einer Nachzahlung führt, müssen Sie diese innerhalb eines Monats nach Abgabe der Jahreserklärung unaufgefordert an das Finanzamt bezahlen. Ein Erstattungsbetrag wird mit offenen Steuerbeträgen verrechnet oder Ihnen auf das Konto überwiesen, das Sie dem Finanzamt mitgeteilt haben. Einen Umsatzsteuerbescheid erhalten Sie nur, wenn das Finanzamt von der von Ihnen berechneten Umsatzsteuer abweicht.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie grundsätzlich monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermitteln. Der Abgabezeitraum im laufenden Jahr bestimmt sich dabei regelmäßig nach der Höhe der Vorjahressteuer. Es gelten dabei unter Anderem folgende Regelungen:

  • Hat die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 9.000 betragen, müssen im laufenden Jahr monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden.
  • Hat die Vorjahressteuer nicht mehr als EUR 2.000 betragen, kann Sie das Finanzamt von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreien. In diesem Fall ist nur eine Jahreserklärung abzugeben.
  • Wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu Ihren Gunsten von mehr als EUR 9.000 ergeben hat, können Sie an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.
  • Bei Neugründung eines Unternehmens richtet sich der Voranmeldungszeitraum nach der voraussichtlichen Steuer im Gründungsjahr. Hierbei gelten die vorgenannten Betragsgrenzen. Auf der Grundlage der zu erwartenden Steuer wird festgelegt, ob Sie monatlich oder vierteljährlich Voranmeldungen übermitteln müssen. Eine Befreiung von der Abgabe von Voranmeldungen ist bei neu gegründeten Unternehmen nicht möglich.
  • Falls Sie die Kleinunternehmerregelung (19 UStG) anwenden, sind Sie in aller Regel von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung befreit.

Die Voranmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Vierteljahr, Monat) beim Finanzamt eingehen; gleichzeitig müssen Sie die selbst errechnete Steuer von sich aus bezahlen. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung durch das Finanzamt erfolgt nicht.


Dauerfristverlängerung

Das Finanzamt kann die Frist für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern. Sofern Sie für die Abgabe der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen eine Dauerfristverlängerung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diese zuvor beim Finanzamt beantragen. Die Fristverlängerung kann in Anspruch genommen werden, wenn das Finanzamt Ihren Antrag nicht ablehnt. Ein gesonderter Bewilligungsbescheid wird nicht erteilt. Die Fristverlängerung gilt so lange, bis Sie diese nicht mehr in Anspruch nehmen wollen oder das Finanzamt diese widerruft.

Bei monatlicher Abgabe ist die Gewährung dieser Dauerfristverlängerung davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung geleistet wird. Bei vierteljährlicher Abgabe müssen Sie keine Sondervorauszahlung entrichten.

Im Fall der monatlichen Übermittlungspflicht müssen Sie die Sondervorauszahlung bis zum 10. des Monats anmelden und bezahlen, der auf den Monat folgt, für den die Fristverlängerung erstmalig gelten soll. Während ihrer Geltungsdauer ist die Sondervorauszahlung jeweils jährlich bis zum 10. Februar anzumelden und zu entrichten.


Verpflichtung zur authentifizierten elektronischen Übermittlung

Sie müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Umsatzsteuererklärung authentifiziert elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Das dafür benötigte elektronische Zertifikat erhalten Sie unter www.elster.de.

Fristen

  • Umsatzsteuererklärung:

Abgabefristen für Umsatzsteuererklärungen, die durch nicht steuerlich beratene Unternehmen erstellt werden:

  • Für das Kalenderjahr 2024, Abgabefrist bis 31.07.2025,
  • für das Kalenderjahr 2025, Abgabefrist bis 31.07.2026,
  • für das Kalenderjahr 2026, Abgabefrist bis 31.07.2027.

Falls Sie eine Steuerberatung oder andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung der Umsatzsteuererklärung beauftragen:

  • Für das Kalenderjahr 2024, Abgabefrist bis 30.04.2026,
  • für das Kalenderjahr 2025, Abgabefrist bis 28.02.2027,
  • für das Kalenderjahr 2026, Abgabefrist bis 29.02.2028.

Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gelten abweichende Termine.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung:
    Spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/ Vierteljahr). Im Fall einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich diese Frist um einen Monat.

Unterlagen

-

Kosten

keine

Sonstiges

Auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg ist eine Informationsbroschüre für Existenzgründer zum Download bereitgestellt. Darin werden auch umsatzsteuerliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ergeben, beantwortet. Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Finanzamt.

Zuständigkeit

Das Finanzamt, von dessen Bezirk aus das Unternehmen ganz oder überwiegend betrieben wird.

Freigabevermerk

06.02.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg