Dienstleistungen: Gemeinde Bempflingen

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
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Datenverarbeitungszwecke
 

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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Dienstleistungen

Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Apothekerin oder Apotheker in Baden-Württemberg müssen Sie Mitglied in der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sein.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten,
  • deren Weiter- und Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Voraussetzungen

Sie müssen

  • als Apothekerin oder Apotheker bestallt (berufen) oder approbiert sein oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes besitzen und
  • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder
  • wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Wenn Sie die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs nach § 11 der Bundes-Apothekerordnung besitzen, sind Sie für die Dauer der in Baden-Württemberg gültigen Berufserlaubnis Kammermitglied.

Verfahrensablauf

Sie können sich auf der Internetseite der Landesapothekerkammer anmelden. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie danach per Post an die schicken.

Alternativ können Sie sich auch schriftlich anmelden. Den Meldebogen dafür können Sie bei der Landesapothekerkammer anfordern.

Fristen

  • Anmeldung: innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen
  • Einschicken der erforderlichen Unterlagen nach der Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen

Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Dokumente beilegen oder sie bei elektronischer Anmeldung nachreichen:

  • Approbation/Berufserlaubnis
  • wenn die Approbations-/Berufserlaubnisurkunde auf den Geburtsnamen bzw. auf den früheren Namen ausgestellt ist: Eheurkunde/Namensänderungsurkunde
  • Promotionsurkunde
  • Nachweise über Weiterbildungen

Sie müssen die Approbations-/Berufserlaubnisurkunde als amtlich beglaubigte Kopie einreichen, die nicht älter als drei Monate ist, alle anderen Unterlagen als einfache Kopie.

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresgrundbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    Beitragsbemessungsgrundlage können sowohl die Berufseinnahmen als auch der Umfang der beruflichen Tätigkeit sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kammer.

Neben dem Grundbeitrag müssen folgende Personen eine weitere Umlage bezahlen:

  • Betriebserlaubnisinhaberinnen und -inhaber,
  • Pächterinnen und Pächter und
  • Verwalterinnen und Verwalter

von öffentlichen Apotheken und dazugehörigen Filialen. Diese richtet sich nach den im vorhergegangenen Kalenderjahr erzielten Umsätzen ohne Mehrwertsteuer.

Bearbeitungsdauer

Zirka 14 Tage, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Sonstiges

Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein. Wenn Sie sich in Baden-Württemberg in der praktischen Ausbildung nach der Approbationsordnung für Apotheker befinden (Pharmazeuten im Praktikum), können Sie während der Ausbildung freiwilliges Mitglied werden.

Zuständigkeit

Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Freigabevermerk

25.03.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg