Dienstleistungen: Gemeinde Bempflingen

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Dienstleistungen

Eintragung in das Vermittlerregister beantragen

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich ungebundene, gebundene und produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und Angestellte, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, eintragen lassen.

Das Register enthält folgende Daten:

  • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
  • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
  • Art der Erlaubnis
  • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
  • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
  • Betriebsanschrift
  • Registernummer
  • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen

Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Versicherungsvermittler zugelassen ist.

Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstossen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Voraussetzungen

Um sich in das Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder

  • eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater besitzen oder
  • von der Erlaubnispflicht befreit worden sein.

Hinweis: Gebundene Versicherungsvermittler können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen. Die Daten der Angestellten, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, werden vom Inhaber der Erlaubnis an das Register gemeldet.

Verfahrensablauf

Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Gebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen, die keine eigene Erlaubnis beantragen, müssen sich nicht selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dazu müssen Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen. Das Versicherungsunternehmen kann die Registrierung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online erledigen.

Mit der Eintragung ins Vermittlerregister erhalten Sie eine Registernummer, die vom System automatisch vergeben wird.

Achtung: Sollten sich nach der Registrierung Ihre Daten ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • für ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler sowie für Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater: Nachweis über die erteilte Erlaubnis
  • für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
  • Gewerbeanmeldung
  • falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich
    • Formular "Mitteilung über die Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat"

Kosten

ca. 50,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Die Eintragung erfolgt üblicherweise innerhalb von fünf Werktagen.

Zuständigkeit

die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet

Vertiefende Informationen

Sie können das Vermittlerregister kostenlos unter www.vermittlerregister.info einsehen. Schriftliche Anfragen müssen Sie bezahlen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.04.2019 freigegeben.