Dienstleistungen: Gemeinde Bempflingen

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

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Dienstleistungen

Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen

Für viele Leistungen, wie beispielsweise Medikamente, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Damit Sie finanziell nicht überfordert werden, gibt es eine Belastungsgrenze. Haben Sie die für Sie gültige Belastungsgrenze erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Tipp: Eine genaue Auflistung der zuzahlungspflichtigen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten vieler gesetzlicher Krankenkassen. Für viele Arzneimittel müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.

Höhe der Belastungsgrenze:

  • Pro Familie 2% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Zu diesem Familieneinkommen gehören alle finanziellen Einnahmen der versicherten Person und der im gemeinsamen Haushalt lebenden mitversicherten Familienangehörigen. Auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte fließen in die Berechnung ein.

  • Schwerwiegend chronisch Kranke in Dauerbehandlung: 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Diese Grenze gilt auch für Ihre familienversicherten Angehörigen. Eine Krankheit gilt als schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und zusätzliche Kriterien erfüllt sind.

Die auf ein Prozent reduzierte Belastungsgrenze erhalten Sie als chronisch kranke Person nur, wenn Sie der Krankenkasse eine vom Arzt ausgestellte Chronikerbescheinigung vorlegen.

  • Kinder unter 18 Jahren: keine Zuzahlungen. Ausnahme: Fahrkosten.

Tipp: Viele Krankenkassen bieten auf ihren Internetseiten einen Zuzahlungsrechner, mit dem Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln können.

Voraussetzungen

Sie haben im aktuellen Kalenderjahr Ihre Belastungsgrenze erreicht.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen, einige Krankenkassen bieten bereits digitale Befreiungsanträge. Belegen Sie mit Quittungen, dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.

Hinweis: Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine Quittung, die Ihre persönlichen Daten enthält, diese sollten Sie aufbewahren. Das gilt auch für die Quittungen Ihrer mitversicherten Familienangehörigen.

Ihre Krankenkasse prüft, ob Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden können. Ist Ihre Belastungsgrenze erreicht, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Befreiungsbescheid.

Hinweis: Haben Sie im laufenden Kalenderjahr bereits zu viele Zuzahlungen geleistet, bekommen Sie den Mehrbetrag von der Krankenkasse erstattet. Die Erstattung können Sie auch noch im Folgejahr beantragen.

Fristen

Wenden Sie sich an ihre Krankenkasse.

Unterlagen

  • Einkommensnachweise
  • für die Freistellung von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres: Quittungen über geleistete Zuzahlungen
  • bei chronischer Krankheit: ärztliche Bescheinigung oder "Chronikerbescheinigung"

Kosten

Der Antrag und der Befreiungsbescheid sind kostenfrei.

Sonstiges

Eine Besonderheit gibt es beim Zahnersatz: Bei einem niedrigen Einkommen kann Ihre Krankenkasse nach Vorlage des Heil- und Kostenplans einen zusätzlichen Betrag gewähren. Der Kostenanteil der Krankenkasse ist auf den doppelten Festzuschuss begrenzt.

Beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Kostenübernahme stellen, bevor mit der zahnärztlichen Behandlung begonnen wird. Den Heil- und Kostenplan erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt ebenfalls vor Beginn der Behandlung.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

  • § 61 Zuzahlungen
  • § 62 Belastungsgrenze

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg