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Aktuelles aus Bempflingen
Grundsteuerreform:
Artikel vom
23.06.2022
Die Finanzämter versenden aktuell Informationen zur Grundsteuerreform an die Grundstückseigentümer.
Für die Datenerfassung benötigen Sie die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022. Diese liegen aktuell noch nicht vor. Bitte beachten Sie hierzu die Pressemitteilung des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Landkreis Esslingen „Information zu den neuen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022“ im gemeinsamen Teil dieser Amtsblattausgabe.
Hinweis: Die Bodenrichtwerte auf der Homepage der Gemeinde Bempflingen beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2020 und können für die erforderlichen Angaben zur Grundsteuerreform nicht verwendet werden!