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Öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Hauptsatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen am 15. Dezember 2020 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bempflingen beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bempflingen
Artikel 1
Es wird ein neuer § 4a mit folgender Fassung eingefügt:
§ 4a
Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
Notwendige Sitzungen des Gemeinderats, ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum können durchgeführt werden; dies gilt nur, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden; bei anderen Gegenständen darf es nur gewählt werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre. Bei öffentlichen Sitzungen nach Satz 1 muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen.
(2) Die Gemeinde hat sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden. In einer Sitzung nach Absatz 1 Satz 1 dürfen Wahlen im Sinne von § 37 Absatz 7 nicht durchgeführt werden. Im Übrigen bleiben die für den Geschäftsgang von Sitzungen des Gemeinderats geltenden Regelungen unberührt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Ausgefertigt:
Bempflingen, 21.12.2020
Bürgermeisteramt:
gez. Bernd Welser
Bürgermeister
Hinweis der Verwaltung:
Da die öffentliche Bekanntmachung leider nicht mehr vor dem Jahreswechsel durchgeführt werden konnte, tritt die Änderung nicht wie beschlossen am 1. Januar, sondern erst mit der Bekanntmachung am 8. Januar 2021 in Kraft.