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Landtagswahl - 08. März 2026
Landtagswahl 2026
Am 08.03.2026 findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. Der Landtag von Baden-Württemberg wird alle fünf Jahre gewählt.
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mehr als drei Monaten in Baden-Württemberg mit Hauptwohnung gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Hier können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. (bis Donnerstag, 05.03.2026, 12 Uhr)
Ab dem 26.01.2026 werden die Wahlbenachrichtigungen ausgetragen, sobald der Stimmzettel zur Verfügung steht, werden die Briefwahlunterlagen zugestellt.
Hier gelangen Sie zum Wahlergebnis.
Wichtige Information für alle Wahlberechtigten
Bürgermeisterwahl - 09. November 2025
Bürgermeisterwahl 2025
Alle Informationen rund um die Bundestagswahl, sowie zur Beantragung von Briefwahl finden
Sie hier.
Bundestagswahl - 23. Februar 2025
Bundestagswahl 2025
Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt.
Voraussichtlich werden bis Ende nächster Woche (KW 3) die Wahlbenachrichtigungen im Gemeindegebiet ausgetragen.
Trotz allem wird der Briefwahlzeitraum sehr kurz sein!Zum jetzigen Stand wird davon ausgegangen, dass die Briefwahlunterlagen ca. zwei Wochen vor dem Wahltag versendet werden können.
Die Briefwahl kann unabhängig hiervon schon beantragt werden, sobald die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Bitte nutzen Sie die Online-Antragsfunktion oder werfen Sie das Antragsformular in den Briefkasten des Rathauses ein. Eine persönliche Abgabe des Antrags auf Briefwahl während den Öffnungszeiten ist nicht notwendig. Sobald die Briefwahlunterlagen versendet werden können, steht im Rathaus eine Wahlkabine bereit. Erst dann ist eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich.
Aufgrund des kurzen Briefwahlzeitraumes, wählen Sie bitte - wenn möglich – am Wahltag im Wahllokal. Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, meiden Sie – sofern möglich – den Postweg und werfe Sie Ihre Wahlunterlagen persönlich im Briefkasten des Rathauses ein. Sollten Sie auf den Postweg angewiesen sein, so senden Sie die Unterlagen schnellstmöglich zurück. Es können nur Wahlbriefe berücksichtigt werden, die bis zum Wahltag um 18 Uhr eingehen.
Wir sichern Ihnen zu, dass das gesamt Rathausteam die Wahlunterlagen priorisiert und schnellstmöglich bearbeitet sowie Ihnen zustellt.
Versand der Briefwahlunterlagen
Bei der Gemeinde Bempflingen gingen bereits zahlreiche Anträge auf Briefwahl ein. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist Mitte dieser Woche gestartet. Selbstverständlich ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen weiterhin möglich.
Sofern Sie am Wahltag die Möglichkeit haben persönlich im Wahllokal zu wählen, so nehmen Sie diese Möglichkeit bitte wahr!
Briefwahlunterlagen können bis 21.02.2025, 15 Uhr beantragt werden. Hierzu ist das Rathaus am 21.02.2025 zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten in der Zeit von 13:30 bis 15.00 Uhr besetzt.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (22.02.2025), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Das Rathaus ist am 22.02.2025 von 11 Uhr bis 12 Uhr erreichbar, eine Notfalltelefonnummer ist an der Tür des Rathauses ausgehängt.
Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar? Kein Problem, kommen Sie mit einem gültigen Ausweisdokument im Wahllokal vorbei.
Hier gelangen Sie zur Wahlbekanntmachung.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
freie Wahlen sind eines der wichtigsten Bestandteile unserer demokratischen Grundordnung. Mit großem Engagement kämpfen aktuell Polit-Profis und auch Neueinsteiger um den Einzug in den deutschen Bundestag. Mit ebenso großem Engagement sind es meist ehrenamtliche Kräfte, die sich für ihre ureigenste Überzeugung einsetzen, für ihre Partei Wahlplakate aufstellen oder aufhängen und damit einen Beitrag zur Meinungsbildung leisten.
Das scheint in den Großstädten, aber auch in unseren beiden Ortsteilen oder im Umland Menschen zu mobilisieren, denen nichts am politischen Diskurs liegt, sondern deren Denkweise ausschließlich auf „parteiübergreifende“ Zerstörungswut schließen lässt. Plakate aller Couleur werden beschmiert oder gar ganz heruntergerissen. Dies ist keine Auseinandersetzung mit den Inhalten und Argumenten, sondern Sabotage an den eigenen Grundrechten.
Im Übrigen ist die Zerstörung oder Beschädigung von Wahlplakaten kein Kavaliersdelikt sondern wird als Sachbeschädigung und damit auch als Straftat geahndet und kann mit Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Ich rufe deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, am 23. Februar mit ihrer Erst- und Zweitstimme zu entscheiden, wer die Lenkung unseres Landes übernehmen soll. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch, uns Personen zu benennen, die sich zu Unrecht an Wahlplakaten zu schaffen machen und damit den Grundstein unserer Demokratie mit Füßen treten.
Lassen Sie uns zusammenhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Bernd Welser
Bürgermeister
D A N K E S C H Ö N
Wahlen sind immer mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Ein herzliches Dankeschön gilt daher allen Beteiligten, die zum Gelingen beigetragen haben.
35 Beschäftigte und Ehrenamtliche wurden für die Vorbereitungen, das Austragen, Packen der Briefwahlunterlagen, Auf- und Abbau der Wahllokale sowie die Durchführung der Wahlhandlung mit anschließender Auszählung benötigt. Alle Wahlhelfende haben eine hervorragende Arbeit geleistet, wodurch eine reibungslose Wahl mit einer zügigen Ergebnisfeststellung durchgeführt werden konnte.
Danken wollen wir auch den zahlreichen Wählern und Wählerinnen, die mit der sehr hohen Wahlbeteiligung gezeigt haben, wie wichtig ihnen die Bildung einer neuen Bundesregierung ist.
Europa- und Kommunalwahl - 09. Juni 2024
Europa- und Kommunalwahl 2024
Wahlhelfer gesucht!
Am 09.06.2024 findet die Kommunal- und Europawahl statt. Für die Durchführung der Wahl am Wahlsonntag und die anschließende Auszählung am Sonntagabend und Montag werden Wahlhelfer/innen gesucht. Die Aufgaben eines Wahlhelfenden am Wahlsonntag sind bspw. die Überprüfung der Wahlberechtigung der Wählenden, die Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal sowie die Ermittlung des Wahlergebnisses. Da nicht alle Stimmen bereits am Wahlabend ausgezählt werden können, werden auch Helfende für die Auszählung am darauffolgenden Tag (10.06.2024) benötigt.
Helfen dürfen alle, die für die anstehenden Wahlen wahlberechtigt sind und nicht selbst kandidieren.
Sie möchten sich an der Wahl beteiligen?
Dann melden Sie sich bitte bei Michelle Duppke, Tel. 07123/9383-15 oder per E-Mail an duppke@bempflingen.de. Bitte teilen Sie mit, ob Sie nur am Wahlsonntag mithelfen könnten oder an beiden Tagen. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unsere Hauptamtsleiterin Frau Duppke zur Verfügung. Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in erhalten sich eine Aufwandsentschädigung.
Einladung zur Sitzung des Gemeindewahlausschlusses am 09. April 2024
Am Dienstag, dem 9. April 2024 findet um 18.00 Uhr im Trau- und Besprechungszimmer des Rathauses (EG) eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl 2024 statt. Die interessierte Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen.
Tagesordnung:
- Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl am 09.06.2024
- Besprechung des Ablaufs der Wahl
- Sonstiges
Bempflingen, 28.03.2024
gez.
Bernd Welser
Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Verteilung der Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel
Unsere Amtsbotin hat in dieser Woche die Wahlbenachrichtigungen sowie Stimmzettel und Merkblätter für die Kommunalwahlen (Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl) ausgetragen.
Wer dann am 9. Juni ins Wahllokal kommt, erhält den Stimmzettel für die Europawahl (sofern wahlberechtigt). Wenn die anderen Stimmzettel (für Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl) verlegt oder vergessen wurden, haben wir selbstverständlich noch einige Exemplare in den Wahllokalen da.
Ab sofort können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung oder Stimmzettel erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Servicebüro auf (rathaus(@)bempflingen.de, 07123/9383-0).
Einladung zu den Sitzungen des Gemeindewahlausschusses am 09. und 10. Juni 2024
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt neben der Leitung der Gemeindewahl auch die Aufgabe der Wahlergebnisfeststellung der Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl.
Am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, findet um 19:30 Uhr die Feststellung des Wahlergebnisses der Regionalwahl im Sozialraum (DG) des Rathauses Bempflingen statt.
Am Montag, 10. Juni 2024, wird der Gemeindewahlausschuss um 11:00 Uhr im Trau- und Besprechungszimmer (EG) des Bempflinger Rathauses zusammenkommen, um das Ergebnis der Kreistagswahl festzustellen.
Des Weiteren findet am Montag, 10. Juni 2024, um 18 Uhr die Ergebnisfeststellung der Gemeinderatswahl und die daraus resultierende Sitzverteilung im Sitzungssaal (2. OG) des Rathauses statt.
Die Sitzungen sind öffentlich. Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte sind hierzu freundlich eingeladen.
Bempflingen, 28.05.2024
gez.
Bernd Welser
Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Wahlergebnisse
zu den Wahlergebnissen der Gemeinde Gempflingen von der Europa- und Kommunalswahl 2024
hier.


