Bürgermeisterwahl: Gemeinde Bempflingen

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Bürgermeisterwahl

Bürgermeisterwahl 2025

Für die zum 2. Februar 2026 freiwerdende Bürgermeisterstelle, findet am 9. November 2025 die Bürgermeisterwahl statt. Eine eventuell notwenige Stichwahl ist für den 30. November 2025 angesetzt.

Die Kandidatenvorstellung wird am 22. Oktober 2025 um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus stattfinden.

Bekanntmachungen

Wichtige Information für alle Wahlberechtigten hier.

Was passiert bei einer Stichwahl hier.

Wichtige Information für alle Wahlberechtigten hier.

Einladung zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2025 hier. 

Kandidatenvorstellung der Bürgermeisterkandidaten am 22.10.2025 hier.

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 09. November 2025 hier.

Einladung zur öffentlichen Kandidatenvorstellung für die Bürgermeisterwahl am 22.10.2025 hier.

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 09.11.2025 hier.

Umfrage zu den Erwartungen an Bürgermeister - Fachprojekt der Hochschule Ludwigsburg hier.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin hier.

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin hier.

 

Wahlrecht

Bei der Bürgermeisterwahl sind Deutsche beziehungsweise Deutsche im Sinne des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.

Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt.

Informationen/Formulare Einwohnermeldeamt (eWA)

Informationen für Zugezogene über das Wahlrecht hier

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer hier

Infobereich