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Information zur Grundsteuer
Den Grundstückseigentümern werden in diesen Tagen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 zugestellt.
Einen Bescheid erhalten aber nur diejenigen, bei denen sich seit dem vergangenen Jahr eine Veränderung ergeben hat, sei es im Betrag der Grundsteuer oder in der Zuschreibung (Verkauf, Erbe).
Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Teilnahme am Abbuchungsverfahren benötigen, melden Sie sich bitte im Rathaus unter der Rufnummer 07123/9383-21. Oder Sie schreiben eine E-Mail an scharpf@bempflingen.de.
Die Grundsteuerbescheide wurden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.Diese Regelungen gelten auch für die Grundsteuer 2024.
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.