Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

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Aktuelles aus Bempflingen

Bäume dürfen nicht mehr gefällt werden

Artikel vom 22.02.2023

Alle Hobby- und Landschaftsgärtner müssen daran denken, dass von Anfang März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Bäume nicht gerodet, abgeschnitten oder anderweitig zerstört werden dürfen. Ferner ist es verboten, Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu besteigen (§ 43(2) Bundesnaturschutzgesetz).

Dadurch soll erreicht werden, dass die Tierwelt, die auf Sträucher und Bäume angewiesen ist, ihren Nachwuchs in Ruhe aufziehen kann. Heckenschnitte oder Pflegeschnitte an Obstbäumen fallen selbstverständlich nicht unter das Verbot; insbesondere letztere sind ja notwendig, um die ökologisch besonders wertvollen Streuobstwiesen dauerhaft zu erhalten.

Die Naturschutzbehörde beim Landratsamt kann von den Verboten Ausnahmen genehmigen. Wer dennoch gegen diese Bestimmung verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen.

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