Hauptbereich
Vorauszahlungen der Grund- und Gewerbesteuer
Alle Steuerpflichtigen, die der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat
(Abbuchungsermächtigung) erteilt haben, möchten wir darauf hinweisen, dass am
15. Mai 2023 die zweite Vierteljahresrate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer
fällig ist.
Zur Vermeidung unliebsamer Mahnungen und der Festsetzung von Mahngebühren
und Säumniszuschlägen wird dringend um Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
Steuerschulden sind sogenannte Bringschulden. Dies bedeutet, dass ein Zahlungs-
eingang nur dann als rechtzeitig erfolgt gilt, wenn er am Fälligkeitstag auf dem Konto
der Gemeinde gutgeschrieben ist. Der Tag der Auftragserteilung beim Bankinstitut ist
in diesem Zusammenhang unerheblich.
Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates wird die fällige Zahlungsrate zum
15. Mai 2023 von Ihrem Konto abgebucht.