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Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 – Interessenten gesucht
Erstelldatum15.03.2023
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Für die Neuwahl erstellt die Gemeinde Bempflingen eine Vorschlagsliste aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber mit voraussichtlich 3 Personen zusammen. Wer in die Liste aufgenommen wird, entscheidet der Gemeinderat voraussichtlich in der Sitzung im Mai. Das Amtsgericht wird im Spätsommer 2023 die Entscheidung treffen, wer zur ehrenamtlichen Schöffin/zum ehrenamtlichen Schöffen berufen wird.
Für die Bewerbung melden Sie sich bitte bis spätestens 5. Mai 2023 beim Bürgermeisteramt Bempflingen (Frau Duppke, 9383-11, duppke(@)bempflingen.de). Das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage oder erhalten Sie auch vom Bürgermeisteramt zugeschickt.
Die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben ist ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Hier bietet sich Ihnen die Möglichkeit, zusammen mit den Berufsrichter/-innen direkt an einem Gerichtsprozess mitzuwirken und sich an der Rechtsprechung zu beteiligen.
Informationen zur Jugendschöffenwahl sind auf der Homepage des Landkreises Esslingen unter Landkreis Esslingen – Jugendschöffen 2024 – 2028 (landkreis-esslingen.de) abrufbar. Die Bewerbungsfrist hierfür ist auf den 12.04.2023 festgelegt. Für weitere Fragen in Bezug auf die Jugendschöffenwahl steht Ihnen Frau Sonja Keiling unter 0711-3902-42570 oder unter jugendschoeffenwahl(@)lra-es.de zur Verfügung-
Weitere Informationen finden Sie unter: