Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bempflingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Kleinbettlingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen
Herzlich Willkommen in Bempflingen

Hauptbereich

Aktuelles aus Bempflingen

Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 – Interessenten gesucht

Erstelldatum15.03.2023

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen.

Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Für die Neuwahl erstellt die Gemeinde Bempflingen eine Vorschlagsliste aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber mit voraussichtlich 3 Personen zusammen. Wer in die Liste aufgenommen wird, entscheidet der Gemeinderat voraussichtlich in der Sitzung im Mai. Das Amtsgericht wird im Spätsommer 2023 die Entscheidung treffen, wer zur ehrenamtlichen Schöffin/zum ehrenamtlichen Schöffen berufen wird.

Für die Bewerbung melden Sie sich bitte bis spätestens 5. Mai 2023 beim Bürgermeisteramt Bempflingen (Frau Duppke, 9383-11, duppke(@)bempflingen.de). Das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage oder erhalten Sie auch vom Bürgermeisteramt zugeschickt.

Die Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben ist ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Hier bietet sich Ihnen die Möglichkeit, zusammen mit den Berufsrichter/-innen direkt an einem Gerichtsprozess mitzuwirken und sich an der Rechtsprechung zu beteiligen.

Informationen zur Jugendschöffenwahl sind auf der Homepage des Landkreises Esslingen unter Landkreis Esslingen – Jugendschöffen 2024 – 2028 (landkreis-esslingen.de) abrufbar. Die Bewerbungsfrist hierfür ist auf den 12.04.2023 festgelegt. Für weitere Fragen in Bezug auf die Jugendschöffenwahl steht Ihnen Frau Sonja Keiling unter 0711-3902-42570 oder unter jugendschoeffenwahl(@)lra-es.de zur Verfügung-

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.justiz-bw.de oder www.schoeffenwahl2023.de

Infobereich