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Stark steigende Corona-Zahlen auch in Bempflingen
Die Omikron-Welle ist offensichtlich auch in Bempflingen angekommen. Nach etlichen Monaten mit moderaten Infektionszahlen hat es uns jetzt mit teilweise über 100 Infizierten in der Gemeinde voll erwischt. Glücklicherweise ist aber auch hier zu beobachten, dass die meisten Infektionen einen milden Verlauf haben und nur sehr wenige ins Krankenhaus müssen.
Allerdings mussten wir von unserer bisher praktizierten Vorgehensweise abrücken. Bislang haben wir mit den Infizierten immer Kontakt aufgenommen, die genauen Daten hinterfragt und auf Wunsch auch gleich die Quarantänebescheinigungen ausgestellt. Dies ist bei den aktuellen Fallzahlen aber leider nicht mehr möglich, zumal das Gesundheitsamt ebenfalls überlastet ist und seinen Service deutlich heruntergefahren hat.
Immer wieder taucht in der Praxis die Frage auf, was im Fall eines positiven Tests zu tun ist. Manche Stellen verweisen auf die aktuellen Coronaverordnungen – wohl wissend, dass sich diese teilweise mehrfach in der Woche ändern und deshalb viele „nicht mehr durchblicken“. Deshalb hier die aktuellen Regeln in vielleicht nicht 100% korrekter, aber dafür einigermaßen verständlicher Form:
- über den Hausarzt bzw. eine Teststation einen Termin für einen PCR-Test machen
- der Infizierte muss sich sofort (bis zum Ergebnis des PCR-Tests) in Quarantäne begeben
- Die Haushaltsangehörigen müssen auch in Quarantäne, falls sie weder geboostert noch genesen sind. Als genesen gilt man allerdings nur, wenn die positive Probe vor mindestens 28 und höchstens 90 Tagen entnommen wurde
- Wenn der PCR-Test positiv ist, läuft die Quarantäne weiter, wenn er negativ ist, ist sie sofort beendet
- Wer nach 7 Tagen seit mindestens 2 Tagen symptomfrei ist, darf sich mittels Schnelltest an einer anerkannten Teststation (kein Selbsttest zu Hause) freitesten. Wenn der Schnelltest negativ ist, ist die Quarantäne sofort beendet.
- Ansonsten ist die Quarantäne nach 10 Tagen beendet. Dies gilt selbst dann, wenn man noch Symptome hat. In diesen Fällen empfiehlt sich vorher allerdings eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt.
Wer, z.B. für den Arbeitgeber oder die Schule, eine Bescheinigung über die Quarantäne braucht, muss sich im Rathaus melden. Zuständig ist Herr Kraft, Tel. 9383-11 oder kraft@bempflingen.de. Auch für andere Fragen im Zusammenhang mit Corona stehen wir Ihnen, am besten telefonisch oder per E-Mail, gern zur Verfügung.
Übrigens: Eine komplette Zusammenstellung sämtlicher gültiger Coronaverordungen finden Sie auf der Homepage des Landes, wenn Sie in die bekannten Suchmaschinen den Begriff „Coronaverordnung BW“ eingeben.
Und wer Corona hinter sich hat und einen Genesenenausweis braucht: Die Apotheken machen das. Einfach mit dem positiven PCR-Testergebnis und dem Personalausweis in eine Apotheke gehen. Gültig ist dieser allerdings erst 28 Tage nach dem PCR-Test.