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Landes-Familienpass und Gutscheinhefte beantragen
Die neuen Gutscheinhefte für den Landesfamilienpass sind da und können von den Inhabern im Rathaus – Servicebüro - abgeholt werden. Sie berechtigen im neuen Jahr zum einmaligen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt der Familie in verschiedene staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg. Dazu zählen beispielsweise die Wilhelma, das Blühende Barock in Ludwigsburg, das Heidelberger Schloss, das Museum für Technik und Arbeit in Mannheim und vieles mehr.
Einen Anspruch auf den Landesfamilienpass haben (unabhängig vom Einkommen) u.a.:
- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende mit einem oder mehr Kindern unter 18 Jahren, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad mind. 50%)
- Familien, die Leistungen nach SGB II beziehen, bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mind. Einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wenn Sie zu einer dieser 5 Gruppen gehören, sollten Sie sich unbedingt von uns den kostenlosen Landesfamilienpass ausstellen lassen. Damit kommen Sie in den Genuss der o.g. Vergünstigungen.
Weitere Informationen erhalten Sie zu den üblichen Öffnungszeiten im Servicebüro oder telefonisch bei Frau Bözel unter 07123/9383-12.