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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bempflingen
Erstelldatum21.12.2021
Am Montag, dem 24. Januar 2022, um 19.00 Uhr, findet im DGH in Bempflingen eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Bempflingen statt.
Am Montag, dem 24. Januar 2022, um 19.00 Uhr, findet im DGH in Bempflingen eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Bempflingen statt.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bempflingen und deren Bevollmächtigte Zutritt.
Vertretungsvollmachten, auch für Ehegatten und Miteigentümer, sind schriftlich mit dem nachfolgend abgedruckten Vordruck mitzubringen.
Der Personalausweis ist bei Aufforderung vorzuzeigen. Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist ab 18:00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Bitte kommen sie rechtzeitig, da während des Einlasses die Stimmberechtigung geprüft und Stimmzettel ausgegeben werden müssen.
Namens des Gemeinderates lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bempflingen zu dieser Versammlung mit folgender Tagesordnung ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Jagdvorstand (Bürgermeister)
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
4. Bekanntgabe der Entscheidung des Gemeinderates zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft Bempflingen auf den Gemeindevorstand (Gemeinderat)
5. Beratung der Satzung der Jagdgenossenschaft
6. Beschlussfassung zur Verwaltung der Jagdgenossenschaft
7. Verabschiedung der Satzung der Jagdgenossenschaft Bempflingen
8. Information über den neuen Jagdpachtvertrag
9. Verschiedenes
gez.
Bernd Welser
Bürgermeister
Bitte denken Sie daran, dass die derzeitige pandemische Lage nur eine Teilnahme mit 3-G-Nachweis zulässt. Bitte führen Sie das entsprechende Dokument mit sich.