Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

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Aktuelles aus Bempflingen

8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach

Erstelldatum05.08.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 20.04.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung

(bei weniger als 20.000 m2 Grundfläche)

„8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach“ mit Örtlichen Bauvorschriften – Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

(mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 20.04.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO aufzustellen.

 

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Gemeinde Bempflingen verfügt über keine weiteren Neubauflächen mehr, während gleichzeitig der Nutzungsdruck im Bereich Wohnen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Bereits im 2004 durch die Gemeinde aufgestellten Ortsentwicklungskonzept wurden der Fokus auf die Innenentwicklung gelegt, der Bereich zwischen Panoramaweg und Herrenwiesenstraße ist hierin als Innenentwicklungsfläche durch Nachverdichtung und Schließung von Baulücken gekennzeichnet.

Die Innenentwicklung ist nicht durch den derzeit geltenden Bebauungsplan Krotenbach planungsrechtlich abgedeckt, daher ist dieser zu ändern. Aufgrund bestehender Abhängigkeiten hinsichtlich der Ausnutzbarkeit der Grundstücke und der Erschließung ist es erforderlich, die gesamten Grundstücke entlang des Panoramawegs, auf denen die Nachverdichtung erfolgen soll, inklusive der bestehenden Bebauung und der für die Erschließung notwendigen Flächen in den Geltungsbereich der Änderung aufzunehmen.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Vom 03.05.2021 bis einschließlich 04.06.2021 fand eine frühzeitige Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB durch Einsichtnahme im Internet statt.

 

Am 27.07.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen in öffentlicher Sitzung den Entwurf für den Bebauungsplan und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „8. Änderung des Bebauungsplans Krotenbach“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt vom 27.07.2021 zu entnehmen.

 

Der Bebauungsplanentwurf vom 15.07.2021, erg. 27.07.2021 mit Begründung vom 15.07.2021, erg 27.07.2021 einschließlich der Anlagen zum Bebauungsplan liegen, wie der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung, digital gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 PlanSiG und § 3 PlanSiG, in der Zeit vom

 

16.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021

 

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bempflingen (www.bempflingen.de in der Rubrik „Gemeinde Bempflingen“ / „Bebauungspläne“) öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Bempflingen wird durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

 

Die oben genannten Unterlagen hängen gem. § 2 Abs. 1 PlanSiG i.V.m. § 3 Abs. 2 PlanSiG zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Bempflingen vor Zimmer 11 während der üblichen Öffnungszeiten aus. Das Rathaus ist zu diesen Zeiten wieder normal geöffnet. Termine zur Erörterung können unter Tel. 07123/9383-0 vereinbart werden und sind in der Regel auch kurzfristig möglich.

 

An umweltbezogenen Informationen wird die Übersichtsbegehung des Dipl.-Biologen Peter Endl vom 30.06.2021 mit ausgelegt.

 

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

 

Bempflingen, 02.08.2021

Gez. Bernd Welser, Bürgermeister

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