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3. Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche“ Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
Erstelldatum17.06.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 15.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 15.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hinter der Kirche“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt und umfasst lediglich das Flurstück 429/2:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 28.05.2021, ergänzt am 11.06.2021.
Ziele und Zwecke der Planung
Seit der Studie zur Ortsentwicklung Bempflingens aus dem Jahr 2004 ist die Gemeinde bestrebt, innerörtliche Potentiale zu nutzen und nachzuverdichten. Nachverdichtungsflächen und Baulücken bieten die Möglichkeit, ohne umfangreiche weitere Erschließungsmaßnahmen und zusätzliche Flächeninanspruchnahme im Außenbereich Flächen für Wohnbaumaßnahmen zu schaffen. Da sich die Grundstücke jedoch meist nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern in privater Hand befinden, ist die Gemeinde zur Entwicklung solcher Potentialflächen auf die Bereitschaft der Eigentümer angewiesen. Auch der Bereich im alten Ortskern zwischen Bahnhofstraße und Kleinbettlinger Straße ist von einer lockeren Einzelhausbebauung geprägt, die in Teilbereichen nachverdichtet werden könnte.
Der Gemeinde liegt nun der Nachverdichtungswunsch auf einem nach bestehendem Bauplanungsrecht nicht bebaubaren Grundstücksteil vor. Die Neuplanung gliedert sich in den Zusammenhang ein und ist durch die Kleinbettlinger Straße direkt erschließbar. Auch die Anschlussmöglichkeiten an die sonstige Ver- und Entsorgung ist gegeben. Die Gemeinde Bempflingen begrüßt den Wunsch der Nachverdichtung auch in diesem zentralen Bereich der Ortsmitte nahe der Grundschule und des Rathauses.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Verpflichtung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, der Öffentlichkeit bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die Gelegenheit zu gegeben, sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie sich hierzu zu äußern, wird im Rahmen der Offenlage erfüllt.
Offenlage
Der Bebauungsplanentwurf vom 28.05.2021 bzw. 11.06.2021 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 28.05.2021, mit gemeinsamer Begründung vom 28.05.2021 und der Übersichtsbegehung Artenschutz hängen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
Montag, 28.07.2021 bis einschließlich Donnerstag, 29.07.2021
im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, vor Zimmer 11 öffentlich aus. Das Rathaus ist wieder zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet, zudem können Termine zur Besichtigung bzw. Erörterung unter Tel. 07123/9383-0 vereinbart werden.
Innerhalb der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und zu den Örtlichen Bauvorschriften abgeben. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Bempflingen, den 16.06.2021
gez. Bernd Welser, Bürgermeister