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Pressemitteilung des Landratsamts Esslingen
7-Tage-Inzidenz unter 100
- weitere Öffnungen sind von kommenden Freitag an möglich
Im Landkreis Esslingen sind weitere Öffnungsschritte möglich. Von Freitag, 28. Mai 2021 an können unter anderem der Einzelhandel, die Gastronomie sowie Kultureinrichtungen ihre Türen öffnen – zumindest ein Stück weit. Das Gesundheitsamt konnte mit Blick auf die Inzidenzwerte nun die förmliche Feststellung dafür treffen.
Für gestufte Öffnungsschritte nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg ist es notwendig, dass die Inzidenz mindestens fünf Werktage stabil unter dem Wert von 100 bleibt. Dies konnte das Gesundheitsamt heute, am Mittwoch, dem 26. Mai, förmlich feststellen und damit die Voraussetzung für weitere Öffnungsschritte im Landkreis schaffen.
„Wir freuen uns, dass im Landkreis Esslingen nun weitere Öffnungen möglich sind und sind zuversichtlich, dass wir nach den jetzt erforderlichen 14 Tagen mit weiter sinkender Inzidenz die nächste Öffnungsstufe ermöglichen können“, sagt Peter Freitag, der Gesundheitsdezernent im Landratsamt Esslingen. „Ich appelliere hier an Einrichtungen und Betriebe sowie deren Kundschaft und Gäste, zur Kontaktpersonennachverfolgung die Luca-App und die Corona-Warn-App zu nutzen“, sagt Freitag. Die Apps seien wichtige Bausteine in der Kontaktermittlung. Mit dem konsequenten Einsatz könne beispielsweise die „Zettelwirtschaft“ in Ladengeschäften, Gastronomie und Einrichtungen ein Ende haben.
Von Freitag, 28. Mai gelten nach den gestuften Öffnungsschritten des Landes unter anderem „Click and Meet“ im Einzelhandel, die Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen sowie die Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr. Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden sind zulässig. Galerien, Gedenkstätten und Museen können öffnen. Auch die Ausgangsbeschränkung in der Zeit zwischen 22 Uhr bis 5 Uhr entfällt. Die genauen Regelungen ergeben sich aus der vom Land veröffentlichten Übersicht „Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021“.
Für alle dem ersten Öffnungsschritt unterliegenden Einrichtungen gilt grundsätzlich weiterhin die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.
Unabhängig von den Öffnungsschritten gilt bei einer Inzidenz unter 100: Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Kindertageseinrichtungen sind im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. An Grundschulen wird im Präsenzbetrieb ohne Abstand unterrichtet, alle anderen Klassenstufen aller Schulen sind im Präsenzunterricht im Wechselmodell.
Die förmliche Feststellung des Inzidenzwertes des Gesundheitsamts für die Öffnungsschritte ist auf der Startseite der Homepage des Landkreises eingestellt: www.landkreis-esslingen.de.
Informationen des Landes zur stufenweisen Öffnung gibt es auf der Homepage des Landes www.baden-wuerttemberg.de unter dem Link „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“.