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Änderungen bei der Grundschulbetreuung BoB ab dem Schuljahr 2026/2027
Vielen Dank für die zahlreichen Anmeldungen für das kommende Schuljahr, die uns bereits erreicht haben.
Derzeit erhält die Verwaltung aufgrund eines privat im Umlauf gebrachten „Faktenblattes“ vermehrt Anfragen und Rückmeldungen von Eltern. In diesem Zusammenhang möchten wir offen und transparent über folgende Punkte informieren:
- Hausaufgabenaufsicht: Die Hausaufgabenaufsicht wird nicht ersatzlos gestrichen. Die Kinder erhalten im letzten Betreuungsblock ab 14:15 Uhr weiterhin die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben zu erledigen.
- Übergangslösung: Die vom Gemeinderat beschlossene Übergangslösung findet nicht statt, da lediglich die verbindliche Anmeldung einer Familie für zwei Tage eingegangen ist – als Mindestanzahl wurden fünf Kinder beschlossen.
- Preissteigerung bei der Ferienbetreuung: Bisher wurden die Kosten für die Ferienbetreuung pauschal mit 102,50 € pro Betreuungswoche berechnet – unabhängig davon, ob es sich um eine 4- oder 5-Tage-Woche handelte. Der neue Entgeltsatz beträgt 40 € pro Tag und es wird Tag genau abgerechnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der gesetzlichen Änderung die Kinder künftig zwei Stunden zusätzlich länger betreut werden (müssen) und durch die damit verbundene Überschreitung der 6-Stunden-Arbeitszeit zusätzliches Personal für die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenregelungen erforderlich ist.
- Finanzielle Unterstützung: Sollten Sie sich die Betreuungskosten finanziell nicht leisten können, wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltung. Im Zusammenhang mit dem Ganztagesanspruch stehen weitere Fördermöglichkeiten der Jugendhilfe zur Verfügung.
- Die Entgeltsätze für die Eingewöhnung und die außerplanmäßige Zubuchung bleiben unverändert.
Aus den aktuellen Mitteilungen geht hervor, dass der angenommene Fördersatz je Kind und Stunde beim Rechtsanspruch (Kinder der 1. Klasse) korrekt ist. Zudem wurde bestätigt, dass eine Förderung, die über den gesetzlichen Betreuungsumfang von 40 Stunden hinausgeht, vom Land nicht gewährt wird. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich angekündigt, dass der Fördersatz für Kinder der 2. bis 4. Klasse voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/2027 vom Land gekürzt wird.
Anmeldefristen – bitte beachten:
- Eltern, denen bereits ein Stundenplan vorliegt, werden gebeten, die Anmeldung über Little Bird bis zum 30.08.2026 vorzunehmen.
- Für Eltern, die noch keinen Stundenplan erhalten haben, gilt der 18.09.2026 als Stichtag.
- Bitte beachten Sie, dass bis zu den jeweiligen Stichtagen auch die Ferienbetreuung bis Ende Januar angemeldet werden muss.
Sollten Sie bei der Anmeldung Hilfe benötigen, kommen Sie gerne auf das Rathausteam zu.
Flexibler Förderunterricht
Die Verwaltung hat außerdem Kenntnis darüber erhalten, dass bei vereinzelten Klassen ein Förderunterricht in der 6. Stunde eingeplant ist. Dieser wird von den Kindern nach Bedarf besucht und findet nicht das gesamte Schuljahr über statt. Bitte melden Sie Ihr Kind für diese 6. Stunde bei der BoB an, sofern Betreuungsbedarf besteht. Handelt es sich dabei um einen verpflichtenden schulischen Unterricht, werden die nicht in Anspruch genommenen Betreuungsstunden im darauffolgenden Monat entsprechend gutgeschrieben.



