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Übersicht zu den Eckpunkten
Übersicht zu den Eckpunkten Wirtschaftlicher Jugendhilfe in Kindertagesbetreuung und Grundschule (bei Rechtanspruch):
Es ist uns als Gemeinde ein wichtiges Anliegen, dass Familien Zugang zu einer verlässlichen Betreuung haben. Familien, die die Betreuung vor eine finanzielle Herausforderung stellt, möchten wir unterstützen und Sie deshalb darauf aufmerksam machen, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen können.
Für die mögliche Übernahme von (Teil-) Kosten der Grundschulbetreuung gibt es aktuell noch keine konkreten Angaben auf Landes- oder Bundeebene, wie diese genau berechnet werden. Daher wird in der Darstellung davon ausgegangen, dass die Berechnung analog zur Kindertagesbetreuung stattfindet.
Für die genaue Berechnung werden dem Einkommen einer Familie die Ausgaben gegenübergestellt. Zum Einkommen zählt u.a. folgendes:
- In der Regel das bereinigte Nettoeinkommen (Gehalt/Lohn/Dienstbezüge abzüglich Steuern und Versicherungen)
- Sozialleistungen
- Kindergeld
- Unterhalt/Unterhaltsvorschuss nach UVG
- Wohngeld
- Bezüge aus selbstständiger Tätigkeit
- Renten/Pensionen
- BAföG/BAB
- Waisenrente
- Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
Zu den Ausgaben gehören u.a. folgendes:
- Grundbedarf
- Miete und Nebenkosten (Wasser, Heizung, Strom, Müll, Gas)
- Versicherungen
- Arbeitsmittel
- Fahrten zwischen Wohnung –Arbeitsstätte (einfache Strecke)
- Beträge zu Berufsverbänden
- Versicherungen
- Anlagen zur Altersvorsorge
- Besondere Belastungen (z.B. Schuldverpflichtungen)
- Unterhalt
Die Höhe der Einkommensgrenze ist abhängig von den persönlichen Familienverhältnissen und daher eine individuelle Berechnung. Es gibt folgende Orientierungswerte für die Einkommensgrenze als grobe Richtlinie:
- Bei Familien mit 2 Personen: 2.464,68 €
- Bei Familien mit 3 Personen: 3.040,16 €
- Bei Familien mir 4 Personen: 3.619,24 €
- Bei Familien mit 5 Personen: 4.201,92 €
- Für jedes weitere Haushaltsmitglied: 576,68 €
Wenn das Familieneinkommen unter dem Orientierungswert liegt, ist ein Zuschuss wahrscheinlich, wenn es geringfügig höher ist, wird geprüft, ob der Beitrag teilweise übernommen werden kann. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Familie besondere finanzielle Belastungen hat.
Die Höhe des Zuschusses ist davon abhängig, ob und um welchen Betrag das Einkommen die Einkommensgrenze überschreitet.
Bitte beachten Sie in jeden Fall, dass die genaue Berechnung durch das zuständige (Kreis-)Jugendamt erfolgt.
Eine vollständige Übernahme der Beiträge ist meist dann gegeben, wenn Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.



