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Öffentliche Bekanntmachung
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| Landratsamt Göppingen Amt für Vermessung und Flurneuordnung Gartenstraße 13 · 73312 Geislingen an der Steige ·Tel. 07161/202-2371 -untere Flurbereinigungsbehörde- |
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Bempflingen-Kleinbettlingen (Hohe Äcker)
Landkreis Esslingen
Land für unvorhergesehene Zwecke,
Vergabe eines verbliebenen Flurstückes
vom 24.06.2026
1. Nachdem im o. g. Flurbereinigungsverfahren die Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan verhandelt und zurückgenommen wurden, kann das Land, welches zur Abfindung der Teilnehmer nicht mehr benötigt wird (TG-Grundstücke), zum Verkauf angeboten werden.
2. Das betreffende Ackergrundstück, Gemarkung Kleinbettlingen, Gewann “Hohe Äcker“, neue Flurstücknummer 1180, mit 52 06 m², ist in einer Übersichtskarte dargestellt. Die Übersichtskarte und der Angebotsbogen sind auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4630) unter “Flurbereinigungsplan“ zur Einsicht abgelegt.
3. Kaufangebote sind bis spätestens 24.07.2026 unter Verwendung des Angebotsbogens verschlossen an das Landratsamt Göppingen, untere Flurbereinigungsbehörde, Gartenstr. 13, 73312 Geislingen zu senden. Für die Abgabefrist beim Flurbereinigungsamt ist der Posteingang maßgebend. An die abgegebenen Angebote halten sich die Bieter 2 Monate gebunden. Zu niedere Angebote können unberücksichtigt bleiben.
4. Zahlungstermin für die Entrichtung des Kaufbetrages ist ein Monat nach Zuschlagserteilung. Im Verzugsfalle werden an diesem Datum 1 % Verzugszinsen je angefangenen Monat berechnet.
5. Die Zuteilung von TG-Grundstücken wird steuerrechtlich als Erwerb betrachtet. Das Finanzamt wird deshalb nach Eintragung der Grundstücke im Grundbuch Grunderwerbssteuerbescheide erlassen.
6. Nach Entrichtung des Kaufbetrags an die Flurbereinigungskasse gehen Besitz und Nutzung der Grundstücke im Herbst 2026 nach Aberntung der Grundstücke, spätestens am 11.11.2026 auf die Erwerber über. Die rechtliche Regelung des Eigentumsübergangs erfolgt in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan in Verbindung mit der Ausführungsanordnung. Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bewerber seinen Verzicht auf eine formale Bekanntgabe der Änderung des Flurbereinigungsplans durch einen Anhörungstermin nach § 60 Absatz 1 i.V. mit § 59 des Flurbereinigungsgesetzes.
7. Für den Zustand der Flurstücke wird keine Gewähr übernommen. Ansprüche an das Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Gartenstraße 13, 73312 Geislingen bzw. die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bempflingen-Kleinbettlingen (Hohe Äcker) auf Vornahme irgendwelcher Maßnahmen nach erfolgtem Zuschlag sind ausgeschlossen.
Gez. Dröge



