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Änderungen seit 1. Juni 2026
Seit dem 01.06.2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesnichtraucherschutzgesetz. Die neuen Regelungen dienen dem besseren Schutz der Bevölkerung – insbesondere von Kindern und Jugendlichen– vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens.
Was ändert sich konkret?
Das Rauchverbot wurde auf verschiedene öffentliche Bereiche ausgeweitet. Ab sofort ist das Rauchen u.a. untersagt:
• An Bushaltestellen
Das Rauchverbot gilt im gesamten Haltestellenbereich – nicht nur im Wartehäuschen, sondern in dem Bereich, in dem Fahrgäste üblicherweise auf den Bus warten.
• Auf Schulgeländen und Schulhöfen
Alle Schulgelände einschließlich der Schulhöfe sind rauchfrei, auch außerhalb des Schulbetriebs.
• Auf Kinderspielplätzen
Alle öffentlichen Spielplätze – ob überdacht oder im Freien – sind rauchfrei.
• In Kindertagesstätten und Jugendhäusern
Das Rauchverbot gilt für alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, einschließlich des dazugehörigen Grundstücks.
Was ist verboten?
Das Gesetz umfasst nicht nur herkömmliche Zigaretten, sondern auch E-Zigaretten und Vapes, Tabakerhitzer, Shishas und E-Shishas sowie ähnliche Produkte – unabhängig davon, ob sie Nikotin oder Cannabis enthalten
Warum diese Regelung?
Ziel des Gesetzes ist es, Menschen vor den gesundheitsschädlichen Folgen des Passivrauchens zu schützen. Gerade an Orten, wo viele Menschen zusammenkommen und besonders Kinder und Jugendliche sich aufhalten, soll eine rauchfreie Umgebung gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Landesnichtraucherschutzgesetz finden Sie auf der Website des Sozialministeriums Baden-Württemberg: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-regeln-fuer-raucherinnen-und-raucher-vom-1-juni-an



