Hauptbereich
L a n d r a t s a m t G ö p p i n g e n
Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Gartenstraße 13, 73312 Geislingen an der Steige
Tel. 07331/304-270
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Neckartenzlingen
Landkreis Esslingen
Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung
(Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz)
vom 13.02.2026
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Neckartenzlingen liegen aus zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 16. März 2026 bis zum 31. März 2026 im Rathaus in 72654 Neckartenzlingen, Planstraße 9 (Bauamt Zimmer 8), während der üblichen Öffnungszeiten.
Für Einzelauskünfte ist ein Beauftragter der unteren Flurbereinigungsbehörde im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 9, im Besprechungsraum des Bauamtes, am Dienstag, den 17. März 2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr und Donnerstag, den 19. März 2026, von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr anwesend.
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf
Montag, den 16. März 2026, 18:00 Uhr,
in der Melchior-Festhalle, Metzinger Straße 10, 72654 Neckartenzlingen.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen.
Ein Beauftragter der unteren Flurbereinigungsbehörde wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der unteren Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Anschließend werden die Einwendungen geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt die untere Flurbereinigungsbehörde die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
1. gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung innerhalb von 1 Monat Widerspruch erhoben werden kann,
2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet gilt.
Sie ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligte bindend.
Das zugestellte Verzeichnis der in das Flurbereinigungsgebiet eingebrachten Grundstücke ist zum
Erläuterungs- und zum Anhörungstermin mitzubringen.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren
(www.lgl-bw.de/4013) eingesehen werden.
gez. Becker



