Hauptbereich
Grundsteuerbescheide 2025
Grundsteuerbescheide 2025
Den Grundstückseigentümern werden in den nächsten Tagen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 zugestellt.
Aufgrund der Grundsteuerreform erhalten im Jahr 2025 alle Eigentümer einen Bescheid.
Ausnahme: Sie haben noch keine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben oder das Finanzamt hat Ihre Grundsteuererklärung noch nicht bearbeitet. In diesem Fall erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Grundsteuerbescheid.
Den Grundsteuerbescheiden liegt ein Informationsschreiben bei. In diesem Schreiben wird die Berechnung der Grundsteuer erläutert.
Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Die Gemeinde hat lediglich Einfluss auf den Hebesatz, dieser wurde aufkommensneutral kalkuliert. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann es trotzdem zu deutlichen Belastungsverschiebungen kommen.
Durch die Grundsteuerreform kam es zu einigen Berichtigungen in unserem System, weshalb neue Buchungszeichen vergeben wurden und SEPA-Lastschriftmandate neu erteilt werden müssen.
Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid auf folgende Formulierung:
„Bitte überweisen Sie…“
In diesem Fall liegt uns kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vor. Wir benötigen ein neues Mandat von Ihnen. Hier finden Sie das Formular.
Weitere Infos zur neuen Grundsteuer finden Sie unter: www.grundsteuer-bw.de.



