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Öffentliche Zustellung
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 11 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwZG)
Herrn Mate Vuco, zuletzt wohnhaft Kleinbettlinger Str. 12, 72658 Bempflingen, derzeitiger Aufenthalt unbekannt, ist ein Bescheid (AZ 914.0, 960.053) vom 18.11.2024 der Gemeinde Bempflingen bekannt zu geben.
Herrn Mladen Vuco, zuletzt wohnhaft Sommerbergstr. 60, 73349 Wiesensteig, derzeitiger Aufenthalt unbekannt, ist ein Bescheid (AZ 914.0, 960.053) vom 18.11.2024 der Gemeinde Bempflingen bekannt zu geben.
Das jeweilige Schriftstück kann vom Betroffenen oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) zu den Öffnungszeiten des Rathauses, Metzinger Str. 3, 72658 Bempflingen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Das Schriftstück gilt nach §§ 1 und 11 LVwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Bempflingen, den 20.11.2024
Bernd Welser
Bürgermeister