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Grundsteuer nur noch einmal im Jahr bezahlen
Erstelldatum05.09.2024
Vielleicht haben Sie sich auch schon über Ihre Kontoführungs¬gebühren geärgert - jede Buchung kostet extra! Bei Steuern ist das besonders ärgerlich, vor allem wenn es sich um kleinere Beträge handelt.
Vielleicht haben Sie sich auch schon über Ihre Kontoführungsgebühren geärgert - jede Buchung kostet extra! Bei Steuern ist das besonders ärgerlich, vor allem wenn es sich um kleinere Beträge handelt.
Bei der Grundsteuer, die eigentlich in 4 gleichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig ist, kann man Abhilfe schaffen: Es besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer zum 1. Juli eines Jahres in einem Betrag zu entrichten. Pro Jahr fällt dann nur noch eine statt vier Buchungen auf dem Konto an.
Der dafür notwendige Antrag muss bis spätestens 30. September bei der Gemeindekasse eingegangen sein, für 2025 und Folgejahre also bis zum 30. September 2024.
Dieser Antrag gilt dann auch für die künftigen Jahre bis auf Widerruf.Es muss nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden!
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, verwenden Sie bitte den untenstehenden Abschnitt und schicken ihn ausgefüllt an das Rathaus zurück.
Wichtig: Geben Sie bitte unbedingt das Buchungszeichen an. Es ist auf Ihrem Steuerbescheid aufgedruckt.
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Grundsteuer-Jahreszahler
Ich/Wir stelle/n hiermit den Antrag, ab dem nächsten Jahr die Grundsteuer in einem Betrag zum 1. Juli an die Gemeindekasse zu entrichten. Sollte/n ich/wir ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitte/n ich/wir um Abbuchung in einem Betrag zum 1. Juli eines Jahres.
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Buchungszeichen (bitte unbedingt angeben)
Bempflingen, den
Hier gelangen Sie zum SEPA-Lastschriftmandat