Aktuelles aus Bempflingen: Gemeinde Bempflingen

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Aktuelles aus Bempflingen

Waschbären im Siedlungsbereich

Erstelldatum14.08.2024

Der Waschbär ist auf dem Vormarsch und hat in Wohngebieten und in der Stadt längst einen Lebensraum gefunden.

Der Waschbär ist auf dem Vormarsch und hat in Wohngebieten und in der Stadt längst einen Lebensraum gefunden. Schlafplätze auf Bühnen oder in Gartenhäusern sind keine Seltenheit mehr. Die meist nachtaktiven Tiere können auch in Hausgärten oder auf Terrassen bei der Nahrungssuche angetroffen werden.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten folgende Tipps beachtet werden.

Bieten Sie ihm keine Nahrungsquellen, Haustiere sollten nicht im freien gefüttert werden. Auch Igelfutter lockt Waschbären an. Entfernen Sie Fallobst oder reife Früchte, Komposthaufen abdecken und keine Speisereste darauf entsorgen. Mülltonnen vorsorglich sichern, selbst ausgebrachtes Vogelfutter und Meisenknödel können für Waschbären eine Nahrungsquelle sein. Daher Vogelfutter abends entfernen und Futterreste auf dem Boden entfernen. Unter keinen Umständen Waschbären direkt füttern!

Um einen Zugang in Gebäude zu verhindern, sollten Sie keine Aufstiegsmöglichkeiten bieten, wie Bäume und Sträucher, Efeubewuchs oder Rankhilfen, die an oder über das Dach reichen. Äste großzügig zurückschneiden. Mögliche Aufstiege an Fallrohren von Dachrinnen können mit einem glatten Kletterschutz aus Blech oder Kunststoff versehen werden. Verschließen Sie mögliche Einstiegsöffnungen konsequent und mit soliden Baumaterialien. Lassen Sie ein stabiles Metallgitter auf dem Schornstein anbringen.

Sollte es ein Tier doch geschafft haben ins Gebäudeinnere zu gelangen, können Sie Ihn durch Lärm, z.B. ein lautes Radio und helles Licht das direkt an seinem Versteck betrieben wird wieder vertreiben. Verbreiten Sie zusätzlich unangenehme Gerüche, z.B. mit einem Wildabwehrmittel. Im Fachhandel sind solche Mittel und Geräte auf        Geruchsbasis oder Ultraschall- Abwehrgeräte erhältlich.

Nachdem das Tier vertrieben wurde, müssen zwingend die Einstiegsöffnungen dauerhaft verschlossen werden. Bei allen Maßnahmen zur Vergrämung müssen die Aspekte des Tierschutzes berücksichtigt werden. Begegnungen mit Waschbären verlaufen in der Regel friedlich. In die Enge getrieben, kann dieses Wildtier jedoch trotzdem unberechenbar sein, wahren Sie deshalb lieber einen Sicherheitsabstand.

Wenn alle Versuche des Vergrämens erfolglos geblieben sind, kann der Grundstückseigentümer bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises einen Antrag auf die Genehmigung der Fallenjagd im befriedeten Bezirk (Wohngebiet) stellen. Der Antragsteller muss über einen Sachkundenachweis Fallenjagd verfügen, einen Jagdschein besitzen oder einen Jäger, oder Stadtjäger damit beauftragen. Es ist jedoch ratsam, einen anerkannten Stadtjäger zu Rate zu ziehen. Dies sind die Fachpersonen die für diese Anforderungen besonders geschult und geprüft sind.

Die Jagdzeit für Waschbären ist aktuell vom 01. Juli bis zum 15. Februar. Sollten Sie hierzu Fragen haben, steht Ihnen der Wildtierbeauftragte des Landratsamtes unter zur Verfügung.

Kontakt:

Email: Ulmer.Daniel(@)LRA-ES.de

0711 3902-42717

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