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Öffentliche Bekanntmachung
Erstelldatum24.04.2024
Bebauungsplan „Obere Au II“ öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Obere Au II“
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 23.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Obere Au II“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Das Gebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes zwischen dem Mühlkanal im Westen und der Metzinger Straße (K 1231) im Osten. Im Norden grenzt es an das bestehende Wohngebiet „Obere Au“ und im Süden an die offene Ackerflur an.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.04.2024 maßgebend.
Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines Wohngebietes im Gewann Obere Au geschaffen werden.
Beschleunigte Verfahren (§ 215a BauGB i.V.m. § 13a BauGB und § 13 BauGB)
Der Bebauungsplan wurde bislang gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig ist und somit nicht mehr angewendet werden kann. Zwischenzeitlich regelt der § 215a BauGB die Beendigung von Bebauungsplanverfahren die nach § 13b BauGB begonnen wurden.
Der vorliegende Bebauungsplan wird in Anwendung des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zu dem Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Dieser ist nun dem Bebauungsplan beigefügt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 06.05.2024 bis einschließlich zum 07.06.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
- Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung vom 30.09.2022 mit Informationen zu Ablauf, Umfang, Untersuchungsraum, den vorgefundenen Habitatstrukturen im Untersuchungsraum und der Bedeutung dieser für Flor und Fauna, dem zu erwartenden Artenspektrum im Plangebiet und den Einschätzungen der Auswirkungen der Planung auf Flora und Fauna und der Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sowie Einschätzung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise d.h. notwendigen Maßnahmen zum Ausgleich von Lebensraumverlusten.
- Vorprüfung des Einzelfalls zur Ermittlung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen mit einer überschlägigen Bewertung der Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Boden/Wasser, Klima/Luft sowie Landschaftsbild und Erholung.
- Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Darlegung der Ziele des Umweltschutzes, der Feststellung des aktuellen Zustands und Bewertung der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaft, Beschreibung und Bewertung der baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Auswirkungen der Planung auf die betroffenen Schutzgüter Mensch (temporäre Beeinträchtigungen durch Lärm u. Schadstoffe während der Bautätigkeiten), Arten und Biotope (Auswirkungen auf geschützte Tierarten der Artengruppe Vögel), Boden/Wasser (Beeinträchtigung durch Bodenversiegelung und Überformung der Böden, Oberflächenwasserabfluss, Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion, Auswirkungen auf das Mikroklima sowie Schadstoffemissionen), Landschaftsbild und Erholung (Auswirkungen auf das Landschaftsbild), Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich bzw. Kompensation der mit der Umsetzung der Planung einhergehen Eingriffe im Plangebiet, der Ermittlung des verbleibenden Kompensationsdefizits (Bilanzieller Kompensationsüberschuss, Eingriffe werden als ausgeglichen betrachtet).
- Geräuschimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Obere Au II“ (Bericht Nr. B20656_SIS_01, rw bauphysik, Stand 01.10.2020) mit den Ergebnissen der Untersuchung der Schallimmissionen durch den Verkehr auf der K1231 sowie dem Gewerbelärm eines westlich des Plangebietes befindlichen Gewerbebetriebs und deren Auswirkungen auf das Plangebiet.
- Baugrundgeologisches Übersichtsgutachten (TerraConcept Consult, Stand November 2018) mit Ergebnissen der Baugrunduntersuchung und Bewertung der Bebaubarkeit des Gebietes.
- Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden eingegangen sind:
- Landratsamt Esslingen mit Hinweisen zu den Grundwasserverhältnissen und zur Bodenqualität, dem Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten (Zauneidechse, Dicke Trespe) sowie angrenzender Biotope und deren Ausgleichsbedarf
- Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau mit Hinweisen zur Geotechnik und dem Aufbau des Baugrundes;
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Hinweisen zum Vorkommen verschiedener Vogelarten (Rotmilan, Schwarzmilan) und Fledermäusen im Plangebiet.
- Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden eingegangen sind:
- Landratsamt Esslingen mit Hinweisen zur Bodenqualität und zum Bodenschutz
- Regierungspräsidium Stuttgart mit Hinweisen zu einem angrenzenden Biotop
- Verband Region Stuttgart mit einem Hinweis auf eine Kaltluftproduktionsfläche
- Stellungnahme der Öffentlichkeit mit Hinweisen auf natürliche Bodenbelastung
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.bempflingen.de/gemeinde-bempflingen/bebauungsplaene sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Ebenso kann die Starkregenrisikokarte mit Berücksichtigung des Baugebietes unter www.bempflingen.de/leben-wohnen/starkregenrisiko abgerufen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse rathaus@bempflingen.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07123 9383-0 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bempflingen, den 24.04.2024
Welser
Bürgermeister