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Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Erstelldatum26.05.2023
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen am 23. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffenwahl hängt in der Zeit vom 5. Juni 2023 bis einschließlich 12. Juni 2023 beim Bürgermeisteramt Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen im Schaukasten am Eingang des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vom Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen am 23. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffenwahl hängt in der Zeit vom 5. Juni 2023 bis einschließlich 12. Juni 2023 beim Bürgermeisteramt Bempflingen, Metzinger Straße 3, 72658 Bempflingen im Schaukasten am Eingang des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Bempflingen mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 bzw. 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Bempflingen, 24.05.2023
Bernd Welser
Bürgermeister