Gemeinderäte als Mitglieder von Verbandsversammlungen, Gremien und Ausschüssen
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat die Möglichkeit, beratende oder beschließende Ausschüsse zu bilden. Zweck der Ausschüsse ist hauptsächlich die Vorbereitung der Entscheidungen des Gemeinderats.
Neben den Umlegungsausschüssen, die nur für Baulandumlegungen zuständig sind, gibt es in Bempflingen keine Ausschüsse mit eigener Entscheidungsbefugnis. Der Gemeinderat kann ihnen jedoch die Vollmacht für einzelne Entscheidungen übertragen.
Die wichtigsten Ausschüsse in Bempflingen
- Beratender Bau- und Verwaltungsausschuss
- Kindergarten-, Schul- und Sozialausschuss
- Ausschuss für den öffentlichen Personennahverkehr
