Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden
Sie besitzen einen Erlaubnis- oder Befähigungsschein und möchten ein Feuerwerk abbrennen. In diesem Fall müssen Sie dies anmelden.
Feuerwerke werden in folgende Kategorien unterteilt:
- Feuerwerk der Kategorie F2
- Feuerwerk der Kategorie F3
- Feuerwerk der Kategorie F4
- Bühnen- und Theaterfeuerwerk: Kategorie T1 oder T2
- Feuerwerk mit sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 oder P2
Sie müssen anzeigen:
- Feuerwerk der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember
- Feuerwerke mit allen anderen Kategorien ganzjährig vom 1. Januar bis 31.Dezember
Hinweis: Als Privatperson, das heißt Personen ohne Erlaubnis oder Befähigungsschein, können Sie aus einem begründeten Anlass das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2 beantragen. Weiterführende Informationen, welche Voraussetzungen Sie dazu erfüllen müssen, finden Sie in der Leistung "Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen".
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie sonstigen brandempfindlichen Gebäuden (zum Beispiel Reet- und originalgetreuen Fachwerkhäusern) dürfen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen.
Zuständige Stelle
Persönlicher Kontakt
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr, Dienstagnachmittag 16.00 bis 19.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- gültige Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 7 SprengG) oder
- gültige Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 SprengG) oder
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 20 SprengG)
Verfahrensablauf
Geben Sie in der Anzeige folgende Informationen an:
- Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide nach § 7 oder § 27 des Gesetzes oder des Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes und die ausstellende Behörde,
- Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
- Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
- die von Ihnen geplanten Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen im Internet ein Formular an. Andernfalls können Sie das Formular "Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände" des Umweltministeriums nutzen.
Fristen
- zwei Wochen, bevor Sie das Feuerwerk abbrennen möchten
- im Einzelfall vier Wochen, wenn Sie das Feuerwerk abbrennen möchten in der unmittelbaren Nähe von:
- Eisenbahnanlagen
- Flughäfen
- Bundeswasserstraßen
- Seeschifffahrtsstraßen
Erforderliche Unterlagen
- gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz
oder
- gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Formulare und Onlinedienste
- Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausfürhliche Fassung am 31.01.2018 freigegeben.